Bildungsdirektion OÖ: amtliche Corona-Tests für Schüler ohne Einwilligung

03.12.2020 11:23

Überall ergehen im Moment Schreiben der Bildungsdirektionen an die Eltern. Während man sich in Niederösterreich auf fünf Seiten im Detail um Transparenz bemüht, erklärt man in Oberösterreich kurz und knapp, dass bei Nicht-Zustimmung der Eltern die Gesundheitsbehörde informiert wird, welche Tests ohne Zustimmung anordnet. Zudem setzt man Eltern unter massiven Zeitdruck.

Ungeachtet der Tatsache, dass unter Schulkindern kaum Infektionen stattfinden und die Chance auf gesundheitliche Schäden gegen Null tendiert, überbieten sich Regierung, Schulbehörden und Gesundheitsämter derzeit mit immer restriktiveren Maßnahmen, deren Leidtragende Schulkinder und Eltern sind. Nicht zu vergessen die Lehrerschaft, welche die sich oft täglich ändernde Rechtslage kennen, verstehen und umsetzen sollen.

„Serviceleistung gegen Unruhe und Unsicherheit“

Am 1. Dezember erging ein Schreiben der Bildungsdirektion Oberösterreich an Eltern, das dem Wochenblick im Original vorliegt. Als „Lösung“ für „Unruhe und Unsicherheit“ gäbe es nun einen Antigen-Schnelltest für Schulen. Dieser würde innerhalb von 30 Minuten ein Ergebnis erbringen. Die Testung von Schulkindern wäre eine „Serviceleistung“.

Heißt es im Begleitschreiben: „Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, niemand wird zu diesem Test gezwungen“, steht hingegen am von Eltern zu unterschreibenden Blatt: „Ein Widerruf betrifft nicht die Vornahme von Testungen durch die Gesundheitsbehörde“. Und: Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben möchten, ist die Schulleitung verpflichtet, bei verdächtigen Symptomen die Gesundheitsbehörde zu informieren, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.

Einverständnis der Eltern entbehrliche Formsache?

Also wird – verteilt auf mehrere A4 Seiten – unmissverständlich klar gemacht, dass die Einverständniserklärung der Eltern nur eine Formsache ist, mit Anordnung der Gesundheitsbehörde aber ohnehin mit den Kindern getan werden kann, was der jeweilige Beamte für richtig erachtet. 

Zusätzlicher Druck auf Eltern ausgeübt

Liegt keine Einverständniserklärung vor, haben Eltern im Verdachtsfall ihre Kinder aus der Schule abzuholen. Gleichzeitig „müsse“ die Schule die Gesundheitsbehörde verständigen „und die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang setzen.“ Dem könne man aber vorbeugen, wenn man telefonisch seine Zustimmung erteilt. Wollen die Eltern bei einer Testung dabei sein, hätten sie genau eine Stunde Zeit, um persönlich in der Schule zu erscheinen.

Fraglich, ob Test mit COVID-19 etwas zu tun hat

Der Begleitbrief erklärt, dass die Kinder getestet werden, wenn einem Lehrer auffällt, dass es ihnen nicht gut geht. Dies würde „insbesondere bei Fieber über 38°C“ stattfinden. Dass Kinder mit dieser Temperatur in einer Schule nichts zu suchen haben, war schon vor der Corona-Pandemie klar. Allerdings sind Kinder nahezu durchgehend völlig symptomfrei.

Im Helios Magazin erklärt dazu Univ.-Prof. Dr. Knuf: „Am häufigsten stehen bei den Kindern leichte Symptome im Vordergrund. Zu diesen zählen HustenSchnupfenAbgeschlagenheit und Gliederschmerzen. Viele Kinder haben aber auch gar keine Krankheitszeichen, Ärzte bezeichnen dies als „asymptomatisch“. Hohes Fieber zählt also nicht zu üblichen Symptopmen bei Kindern.

Geschultes Fachpersonal statt Ärzte

Die Tests werden scheinbar auch nicht von Ärzten durchgeführt  sondern von „geschultem Fachpersonal“. Damit kann in der Praxis im Prinzip jeder gemeint sein. Die Zustimmung der Eltern betrifft einen ganz normalen, unangenehmen, teilweise schmerzhaften und oft mit Nebenwirkungen behafteten Nasen-Rachen-Abstrich.

Rechtliche Hilfe

Eltern, die ihre rechtlichen Optionen prüfen wollen oder einen Anwalt suchen, der sich speziell mit den Problemstellungen der angeblichen Corona-Pandemie auseinandergesetzt hat, können bei den Anwälten für Aufklärung (Rechtsanwälte für Grundrechte) einen geeigneten Ansprechpartner finden: https://www.afa-zone.at/anwaelte/

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