Cuttermesser-Attacke: Haft für syrischen Intensivtäter

31.07.2020 12:08

In Thüringen hatten im Februar drei Migranten zwei Männer mit einem Messer schwer verletzt. Nun kam es zum Prozess vor dem Landgericht Gera.

Im Februar diesen Jahres waren zwei Männer (29 und 35) und eine Frau (25) in der Leipziger Straße in Gera von drei betrunkenen Migranten – dem 15-jährigen Syrer Mohammad D. sowie dem 19-jährigen Iraner Ramin N. und dem 21-jährigen Afghanen Ali Sina M. – angegriffen worden. Der 19-Jährige hatte die beiden Männer zunächst angerempelt, woraufhin ein verbaler Streit entstand. In diesen mischten sich auch der 15- und der 21-Jährige ein und attackierten die Männer mit Schlägen, Tritten und einem Messer. Dabei trugen die beiden Männer schwere Schnittverletzungen und Wunden im Gesicht davon. Nur durch das beherzte Eingreifen eines Anwohners ließen die Täter von ihren Opfern ab und flüchteten, konnten jedoch später von der Polizei gefaßt werden.

Opfer leiden unter den Folgen

Vor Gericht schilderten die Opfer das Geschehen. Obwohl der 29-Jährige sofort mit der Rettung in ein Krankenhaus gebracht und operiert wurde, hat er bis heute eine 13 Zentimeter lang Narbe auf seiner linken Gesichtshälfte. „Meine Oberlippe ist völlig taub, da können sie mit einer Nadel reinstechen, ich würde es nicht merken“, so der Maschinenbau-Ingenieur vor Gericht. Auch die 25-jährige Frau – die Freundin des 29-Jährigen – die bei dem Angriff zugegen war aber nicht verletzt wurde, erklärte vor Gericht, dass sie nach wie vor Angst habe auf die Straße zu gehen. Zudem habe sie Albträume und Verlustängste. „Die Täter gingen immer wieder neu auf uns los. Die kamen mir vor wie im Blutrausch“, schildert sie die Attacke. Der Messer-Angreifer sei „wie ein blutrünstiges Tier“ auf ihren Freund zugerannt. Die Gesichter der Angreifer beschrieb sie als „hasserfüllt“.

Intensivtäter mit 130 Straftaten

Der 15-jährige syrische Haupttäter ist bei Polizei und Justiz kein Unbekannter. 2014 wurde er bei einem Bombenangriff in Syrien verletzt und kam danach mit seiner Mutter nach Deutschland. Bereits im Frühjahr 2019 wurde er wegen 130 Straftaten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde dann aber nicht rechtskräftig, da Mohammad D. dagegen juristisch vorging und plötzlich mit einem syrischen Ausweis belegen konnte, dass er zum Tatzeitpunkt erst 14 und somit noch nicht strafmündig war. Deshalb wurde er im Herbst 2019 freigelassen.

Gericht blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte für den syrischen Intensivtäter eine Jugendstrafe von sieben Jahren gefordert. Dabei betonte die Staatsanwältin das „pure Gewaltgeschehen“, welches sie in ihrer gesamten Dienstzeit in dieser Form noch nie erlebt habe. Zudem erklärte sie, dass das Urteil auch dazu dienen müsse, die Sicherheit der Allgemeinheit wieder herzustellen und diese vor dem notorischen Kriminellen Mohammad D. zu schützen. Für die beiden Mittäter forderte die Staatsanwaltschaft jeweils anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Zudem sollen alle drei Angeklagten jeweils 1.500 Euro Entschädigung an die beiden Männer sowie die Frau zahlen. Das Landgericht Gera verurteilte den 15-jährigen Syrer schließlich wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft. Ramin N. und Ali Sina M. erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr und drei Monate sowie ein Jahr auf Bewährung. Das Urteil von einem Jahr Bewährungsstrafe ist bereits rechtskräftig. Gegen die beiden anderen können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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