Hundesteuer – warum zahlen Hunde Steuern?

16.08.2017 22:51

Woher kommt die Hundesteuer, und wie hat sich die Steuer für Hunde im Laufe der Jahrhunderte entwickelt. Ein Rückblick in die Vergangenheit.

Auch wenn viele Hundebesitzer die Hundesteuer für sinnlos oder ungerecht halten, weil ja schließlich weder Katzen noch Kaninchen bzw. deren Herrchen und Frauchen für die Tiere Steuern zahlen müssen: Die Geschichte der Hundesteuer in Deutschland ist lang. Wir haben uns auf Spurensuche begeben.

Formen der Hundesteuer im Mittelalter

Erste Hinweise auf eine Hundesteuerart finden sich schon Mitte des 13. Jahrhunderts: Im Weistum von Suesteren, einer heute in den Niederlanden gelegenen ehemaligen Benediktinerabtei, heißt es am 14. September 1260 „forestarii colligere avenam, quae vocatur hontcorn“  zu Deutsch etwa: „die Waldhüter sammeln Hafer ein, den sie Hundkorn nennen“.

Und auch 1294 finden wir in einem Vergleich der Grafen von Lindow mit dem Kloster Lehnin den Hinweis auf „frumentum vocatur huntcorn in vulgari“ – also auf Getreide, das von den gemeinen Leuten Hundkorn genannt wird.

Im Mittelalter wurde vor allem die Jagd auf Hochwild mehr und mehr Privileg der Adligen. Sie hetzten das Wild mit Hunden. Und für diese Hunde mussten andere aufkommen.

So mussten etwa die Bauern als Jagdfrondienst entweder dem Adel Hunde zur Verfügung stellen oder stattdessen eine Bede geben. Ab etwa 1500 findet in zahlreichen Quellen der Hinweis auf diese Steuerart: Die Bauern mussten z. B. Hafer, aber auch Gerste oder Roggen als Hundekorn oder weiterverarbeitet als Hundebrot liefern, informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) über die geschichtliche Entwicklung der Hundesteuer.

Wer als Geistlicher keinen Militärdienst leisten konnte, musste ab Ende des 12. Jahrhunderts beispielsweise Heerwagen stellen, Kriegssubsidien zahlen und die herrschaftlichen Hunde füttern. Die Fütterung wurde später von Naturalien in eine Geldabgabe umgewandelt, den so genannten Hundedecem (Hundezehnt).

Hundesteuer in der Neuzeit

1755 entwickelte man in England eine erste Form der dog bill, um die rapide steigende Zahl streunender Hunde einzudämmen. Daraus entwickelte sich 1796 eine erste englische Vergnügungs- oder Luxussteuer für Hundehalter.

Davon ließ man sich gern in den deutschen Ländern inspirieren. Noch 1783 ist in der Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz zu lesen:

„Eben so pflegt auch der Jagddienst des Hundehaltens zuweilen in eine Geldabgabe verwandelt, und eine Gemeinde, oder auch einzelne Untertanen dagegen von diesem Dienste befreit zu werden. So muss im Württembergischen eine befreite Gemeinde 4 Gulden 10 Kreuzer für einen Hund bezahlen; und in einigen kursächsischen Ämtern wird von jedem Dorfe ein jährliches Hundekostgeld verrechnet, welches die Bauern zusammen ausbringen und dessen Betrag entrichten. Anstatt des Hundsgeldes wird an einigen Orten ein so genannter Hundshafer, oder auch Hundegerste, entrichtet, wenn die Untertanen von der wirklichen Unterhaltung der Hunde befreit sind.“

Doch schon wenige Jahre später nutzen verschiedene Länder diese Steuer. So wird sie etwa 1809 in Württemberg als Maßnahme gegen die Tollwut eingeführt, 1810 als Luxussteuer in Preußen erhoben (diese Luxussteuer traf übrigens auch Katzen, Pferde, Enten und in der Wohnung gehaltene Vögel). 1824 verpflichtet Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein seine Untertanen zur Zahlung der Hundesteuer.

1844 heißt es im Großen Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände:

„Da die übermäßige Zahl der Hunde nicht nur lästig und gefährlich, sondern auch schädlich ist, weil viel Nahrungsstoff, den Menschen brauchen könnten, von diesen Tieren verbraucht wird, so ist eine zweckmäßige Hundesteuer, wie sie schon in vielen Staaten besteht, sehr ratsam.“

Doch so dachte nicht jeder.

Der Hundesteuerprozess der Baronin Bettina von Arnim

Die romantische Schriftstellerin Bettina von Arnim (1785–1859) erhielt am 1. Juli 1842 eine Mahnung des Berliner „Magistrats zur Erhebung der Hundesteuer“:

„Der Frau Baronin von Arnim wird hierdurch bekannt gemacht, dass wir die Execution auf Hundesteuerreste () wider sie dergestalt verfügt haben, dass, wenn binnen drei Tagen die Bezahlung dieser Gelder und der Executions-Gebüren () nicht nachgewiesen werden kann, sodann mit der Abpfändung ihrer Sachen wider sie verfahren werden muß.“

Bettina hatte versucht, ihren Pudel als Jagdhund zu deklarieren, um ein Schlupfloch im preußischen Hundesteuergesetz von 1810 zu nutzen – denn das befreite Hirtenhunde und sonstige gewerbsmäßig genutzte Hunde, also auch Jagdhunde, von der Abgabe.

Auf die Mahnung reagierte sie mit einem ironischen Schreiben in Reimform:

„Was kein Verstand der Verständigen sah, es war den Richtern der Hundesteuer klar. Die Mutter jener zarten Pflegerinnen, sie sollte büßen, dass das Tierchen ohne Zeichen nicht dem Rat der Stadt gemeldet war.“

Hundesteuer heute

Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik, Art. 105 Abs. 2a GG , gehört die Hundesteuer heute zu den „örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern“. Die Bundesländer können also die Gemeinden über das Kommunalabgabengesetz dazu verpflichten, die Hundesteuer einzuziehen – allerdings wird das nicht in allen Bundesländern getan. So verzichtet z. B. die Stadt Eschborn in Hessen seit 1999 auf die Hundesteuer.

Für den Handel oder die gewerbliche Zucht vorgesehene Hunde werden nicht besteuert, Ausnahmen existieren außerdem für Blinden-, Jagd- und Hütehunde, die oft steuerfrei oder ermäßigt sind, teils für Wachhunde sowie für Hunde im Dienst von Polizei oder Rettungsdiensten.

Anders als häufig vermutet, ist die Hundesteuer nicht dazu gedacht, den Stadtbereich von Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu reinigen. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit diesem Geld anfangen. Und auch die Höhe der Hundesteuer können die Gemeinden selbst bestimmen.

Für so genannte Kampfhunde, also Hunderassen wie Pitbull, Staffordshire Bullterrier u.ä., die als gefährlich angesehen und auf einer Rasseliste aufgeführt werden, können die Kommunen zudem einen erhöhten Steuersatz bestimmen, auch wenn die Rasselisten u.a. von verschiedenen Tierärzteverbänden als unsinnig abgelehnt werden, weil es bei der Gefährlichkeit eines Hundes viel mehr auf den Halter und seinen Umgang mit dem Tier ankomme als auf die Rasse.

Quelle