Josef Fritzl darf aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, bleibt aber in Haft

26.01.2024 10:16

Der Inzest-Fall von Amstetten in Österreich machte weltweit Schlagzeilen: Josef Fritzl hielt seine Tochter über Jahre im Keller gefangen, vergewaltigte sie und bekam Kinder mit ihr. 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun darf der 88-Jährige unter Auflagen aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden.

Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl darf nach 15 Jahren Haft unter Auflagen aus dem sogenannten Maßnahmenvollzug entlassen werden. Das entschied das Landgericht Krems in Österreich am Donnerstag. Das bedeutet, dass der heute 88-Jährige in den Normalvollzug überstellt wird. Der Senat aus drei Richtern entschied jedoch, dass Fritzl aus präventiven Gründen nicht vorzeitig aus der Haft entlassen wird, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Dieser Beschluss ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig. Dies liegt nach Angaben der Zeitung "Standard" daran, dass bei der Anhörung kein Staatsanwalt zugegen war. Die Anklagebehörde habe nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Bis zur Rechtskraft bleibe Fritzl aber im Maßnahmenvollzug.

Grundlage für die Verlegung in ein normales Gefängnis sei ein psychiatrisches Gutachten, dass Fritzl Demenz attestiert, wonach der Verteidigerin zufolge keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten seien. "Dieser Mensch ist ganz einfach nicht gefährlich", sagte seine Rechtsanwältin. Voraussetzung für den Wechsel in ein normales Gefängnis sei allerdings der Nachweis einer regelmäßige Psychotherapie. Verteidigerin Astrid Wagner nannte die Gerichtsentscheidung einen "Teilerfolg". Ihr Mandant sei "sehr gerührt". Wie der "Standard" weiter schreibt, wolle sich Wagner für eine generelle bedingte Entlassung einsetzen, also den Schritt in die Freiheit.

Fall Josef Fritzl machte weltweit Schlagzeilen

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Seitdem sitzt der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.

Der Maßnahmenvollzug bezeichnet in Österreich laut dem dortigen Justizministerium "die Unterbringung von Rechtsbrecher:innen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer darauf basierenden Gefährlichkeit von der Außenwelt abzuschließen sind". Dadurch solle die Gefährlichkeit der Täterinnen und Täter durch eine Behandlung der psychischen Erkrankung verringert werden. Es gibt demnach den Maßnahmenvollzug für Personen mit "schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Störung" und Maßnahmenvollzug "an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrecher:innen". Letztere Gruppe bezeichnet Straftäterinnen und Straftäter, die unter Alkohol und Drogen Verbrechen begangen haben. 

In Österreich entscheiden Gerichte, ob der Maßnahmenvollzug aufrechterhalten wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich der psychische Zustand der inhaftierten Person deutlich gebessert hat und eine deutlich geringere Gefahr von dieser Person ausgeht. Die Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug kann nur unter Auflagen erfolgen, wie jetzt bei Josef Fritzl.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach seiner ersten Veröffentlichung mehrfach aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt.

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