Kinder zerkratzen 33 Autos - Opfer gehen vor Gericht leer aus

22.07.2021 10:56

Die Taten sind ärgerlich, aber letztlich Kinderstreiche. Aus juristischer Sicht macht sie exakt dieser Umstand erst recht zum Albtraum für die Betroffenen.

Lackschäden an 33 Autos

Der Tatort ist das nordrhein-westfälische Linnich-Gereonsweiler. Hier wurde am Wochenende laut Bild ein Großangriff gegen intakten Autolack gestartet, an dessen Ende 33 Opfer zu beklagen sind.

Zwei Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren hatten mit Steinen ebensoviele Autos vorsätzlich zerkratzt. Jetzt ist der Schaden groß - etwa 60.000 Euro - und im Focus der Rechtsprechung steht die Frage, wer diese Summe zu bezahlen hat.

Rechtlich komplizierter Regress

Das ist nämlich gar nicht so eindeutig, wie man meinen könnte. Natürlich sind die beiden Verursacherinnen selbst vor Gericht nicht haftbar zu machen, da sie minderjährig sind.

Tatsächlich müssen aber auch ihre Eltern nicht für die Konsequenzen einstehen, denn, so Albrecht Mauer, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht: "Die Eltern müssen den Schaden nicht zahlen. Es gibt hier keine Aufsichtspflichtverletzung. Die Kinder sind neun und zehn Jahre. Wenn sie noch nicht auffällig waren, dürfen sie alleine draußen spielen."

Die Kasko muss es richten

Das heißt letztlich, dass man als Geschädigter zivilrechtlich nichts zu bestellen hat und auf dem Schaden sitzenbleibt. Die eigene Kaskoversicherung muss das dann wohl regeln. Da viele Autofahrer aber nur eine Teilkasko mit entsprechender Selbstbeteiligung haben, ist der Ärger perfekt.

Immerhin: Man kann vor Gericht einen sogenannten Titel gegen die Verursacher erwirken, der 30 Jahre lang gültig ist. "Ansonsten bleibt man komplett auf seinem Schaden sitzen", so Mauer. Sehr, sehr ärgerlich, das Ganze!

 

Quelle