Lebenslange Haftstrafe dauert im Schnitt 20 Jahre

14.08.2020 11:31

Der Kitzbüheler Andreas E. ist am Mittwoch wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil stellt sich die Frage: Ist lebenslang wirklich lebenslang? Im Schnitt sitzt ein zu einer zeitlich unbegrenzten Haftstrafe Verurteilter etwa 20 Jahre. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird es wegen der Schwere der Tat im Fall Kitzbühel allerdings länger bis zur Enthaftung dauern.

Früher stand auf den Zellentüren der „Lebenslangen“: „Haft endet mit dem Tode“. In Wirklichkeit war das selten so. Theoretisch ist eine bedingte Entlassung nach 15 Jahren möglich, in der Praxis dauert es aber länger. Dass Häftlinge die Perspektive einer vorzeitigen Entlassung haben müssen, ist unbestritten. Ohne die Aussicht auf Freiheit wären sie lebende Zeitbomben.

Doch es gibt durchaus Häftlinge, die im Gefängnis sterben oder für sehr lange Zeit einsitzen: Ein Raubmörder etwa ist seit 42 Jahren inhaftiert. Ein Mann, der 1983 drei Menschen getötet hat, ist ebenfalls noch immer eingesperrt.

Selten gefälltes Urteil
Sehr wenige Prozesse, nämlich nur etwas mehr als ein Prozent, enden in Österreich mit einer lebenslangen Haftstrafe. Für eine Entlassung ist vor allem die Stellungnahme der Haftanstalt, in manchen Fällen auch die eines Psychiaters ausschlaggebend. Zwischen 2000 und 2017 endete für 187 Häftlinge die lebenslange Haft: 30 sind gestorben, 31 wurden in ihre Heimatländer ausgeliefert, 113 wurden bedingt entlassen, vier sind geflüchtet, bei acht gab es einen Aufschub.

Doch zurück zur Bluttat in Kitzbühel: Wird dieses Urteil rechtskräftig, kann Andreas E. wohl kaum mit einer Entlassung unter 25 Jahren rechnen.

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