Milliardengeschäft PCR-Test: Robert Koch Mitarbeiter verdient mit

02.12.2020 10:38

Immer mehr Vermutungen werden laut, dass das Robert Koch-Institut (RKI) nicht „eigenverantwortlich, unabhängig und transparent“ arbeitet, wie es offiziell auf der Webseite heißt. Das RKI stellt dort die Informationen zur Verfügung, dass „Interessen­ und Forschungsprojekte öffentliche Kennzeichnungen erhalten, wenn sie nicht von öffentlichen Geldern finanziert werden und genau hier gibt es Klärungsbedarf. Ein Mitarbeiter des RKI verdient offenbar an Corona-Tests, da er geschäftlich an der Firma, die diese vertreibt, beteiligt ist.

Angesichts der Brisanz einer solchen Verbindung müsste schnell und transparent aufgeklärt werden, ob und wenn ja welcher Einfluss auf die Entscheidungen und Ergebnisse des RKI Einfluss genommen wurde. Der PCR-Test, oder Corona-Test genannt, ist ein Milliardengeschäft.

Opposition mundtot gemacht

Der parteilose Marcel Luthe, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, hatte in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Anfragen an den Senat geschickt, mit der Bitte, dringende Fragen zu Corona zu klären. Am 1. November 2020 wollte Luthe dann in einer Corona-Sondersitzung im Berliner Abgeordnetenhaus eine Rede halten. Offenbar befürchteten die Altparteien, dass Luthes Rede Zündstoff aus Fakten enthalten und selbst den gläubigsten Zeugen Coronas zweifeln lassen könnte, so wurde seine Rede kurzerhand untersagt. Die Opposition kam nicht zu Wort.

Merkwürdige Personalunion

Luthe hatte zuvor herausgefunden, dass beim Robert-Koch-Institut, die Abteilung „ZIG 4″ eine wichtige Rolle spielt, die auf der Seite des RKI als Public-Health-Laborunterstützung“ geführt wird. Das RKI schreibt dort: „Um Krankheitsausbrüche rasch erkennen und ihnen begegnen zu können, sind Gesundheitssysteme auf eine zuverlässige Diagnostik angewiesen.“ Zu den Aufgaben des ZIG 4 gehören laut RKI:
– der Aufbau und die Modernisierung von Laborkapazitäten im Ausland
– Schulungen von Laborpersonal in Deutschland und vor Ort
– Entwicklung von „best practices“ für Qualitätsmanagement und Biosicherheit
– Zusammenarbeit beim Aufbau von mobilen Laboren im In- und Ausland
– Unterstützung der Ausbruchsbekämpfung im Ausland
– Generieren und Unterstützung von Forschungsvorhaben zur Stärkung des internationalen Gesundheitsschutzes

Die Abteilung ZIG 4 des Robert Koch-Instituts untersteht der Leitung von Heinz E., der Gesellschafter der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign mbH ist. Der Berliner Senat bestätigt dies auf eine wiederholte Anfrage von Marcel Luthe. GenExpress sieht sich laut eigener Webseite als Dienstleister, der sich gerne an Foschungsprojekten beteiligt. Bei „Leistungen der Firma“ wird dort aufgeführt: „Standards für PCR und Real-Time PCR“.

RKI-Abteilungsleiter ist Gesellschafter von PCR-Testfirma

Zusammengefasst: Ein Abteilungsleiter des Robert-Koch-Instituts, der beim RKI für „Laborunterstützung“ zuständig ist, ist gleichzeitig Teilgesellschafter der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign mbH, die mit „Standards für PCR“ ein Milliardengeschäft macht.

Der Berliner Senat bestätigte Marcel Luthe weiterhin, dass die Firma, deren Miteigentümer der RKI-Mitarbeiter ist, auch eine Geschäftsbeziehung zur Charité pflegt, wo Prof. Christian Drosten tätig ist. GenEpress arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit dem RKI zusammen und etwa 15 Jahre mit der Berliner Charité.

Beteiligung seit 12 Jahren bekannt

Obwohl die Anfrage von Marcel Luthe bereits Anfang November Wellen schlug, wollte sich der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, bis heute nicht dazu äußern „da ihm hierzu die Informationen fehlen“. Er betonte lediglich, dass er es kritisch sehe, wenn Mitarbeiter sich am Geschäft mit PCR-Tests selbst bereichern, doch erwähnte er, dass dies laut den Compliance-Regeln eigentlich nicht möglich sein sollte. Eine Recherche des Handelsblatt zeigt jedoch, dass dem RKI die Beteiligung von Heinz E. schon im Jahr 2008 bekannt war. E. hatte damals das Institut über seine Nebentätigkeit als Gesellschafter informiert und erhielt die Anweisungen, keine vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekte mehr leiten zu dürfen, bei denen das RKI und die Firma, bei der E. Teilhaber ist, gemeinsam involviert waren.

Das RKI wiegelt bisher ab, sieht keinen Interessenskonflikt und meint „eine Beteiligung an einem Unternehmen sei keine Tätigkeit gegen Entgelt“.

Anhang:

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel zum Thema: Rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen der sogenannten „Corona Verordnungen“ und die Antwort

Quelle