„Niederträchtig“: FPÖ-Verfassungssprecherin über Anschober-Chaos

05.08.2020 12:04

Das Corona-Chaos, welches die amtierende Bundesregierung über die Österreicher ausbreitet sorgt für immer mehr Ärger. Experten war von Anfang an klar, dass viele Verordnungen und Gesetze klar verfassungswidrig sind. Obwohl speziell Bundeskanzler Kurz dies billigend in Kauf nahm, bestätigen ordentliche Gerichte nun in vielen Fällen die Verfassungswidrigkeit und kippen die Verordnungen und Erlässe. Nun versucht Gesundheitsminister Anschober den schwarzen Peter an seine Amtsvorgängerin weiterzureichen – besonders dreist, denn diese ist seit Mai 2019 nicht mehr in der Regierung.

FPÖ-Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst formulierte im Zuge dieser Aussagen eine ganz klare Botschaft: „Gesundheitsminister Anschober sorgt seit Monaten mit seinen Verordnungen für Verwirrung, Unklarheit und Unsicherheit. Laufend wird neu, anders und widersprüchlich verordnet und reguliert. Dies mit großem Zeitdruck zu rechtfertigen oder die gravierenden Fehler als „juristische Spitzfindigkeiten“ abzutun, ist lächerlich und niederträchtig.“

Weitere Verordnung rechtswidrig

Neben dem Verfassungsgericht entscheiden nun auch Verwaltungsgerichte gegen die Corona-Maßnahmen. So berichtete die Kronenzeitung am 29. Juli, dass das steirische Landesverwaltungsgericht die Sperre von Autowaschanlagen kippte. Diese hatte vielen Betreibern schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Das richtungsweisende Urteil kann zu Amtshaftungsklagen führen. Doch auch dies ist nur ein Teilaspekt im Dschungel von Gesetzen, Erlässen und Verordnungen die häufig auch widersinnig oder missverständlich formuliert waren. Selbst nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes wurde wieder eine extrem fehlerhafte Verordnung erlassen.

Eingriff in die Grundrechte

„Mit diesen Verordnungen wurde und wird zutiefst in die Grundrechte der Bürger (auf die Erwerbsfreiheit, auf die persönliche Bewegungsfreiheit) eingegriffen. Zudem wurden vermeintliche Verstöße mit hohen Geldstrafen geahndet. Es gebietet sich daher, dass die rechtlichen Grundlagen dafür -auch oder gerade in ungewöhnlichen Zeiten- klar, eindeutig und durchdacht sind. Dafür gäbe es genug Juristen im Verfassungsdienst, die dafür zuständig sind. Und wenn Anschober nicht bei jedem „Cluster“ in Panik und Hysterie verfallen würde, könnte er nicht nur dem österreichischen Tourismus einen Gefallen tun, sondern er könnte auch in Ruhe Verordnungen ausarbeiten (lassen).“, so Susanne Fürst in aller Deutlichkeit.

Quelle