Promille-Grenze beim Gassi-Gehen eingeführt. Es drohen 1000 Euro Strafe!

12.09.2019 16:22

Ein Gläschen Bier oder Wein und dann schnell raus mit dem Hund an die frische Luft? Diese Zeiten sind vorbei!

Wien will mehr Sicherheit für die Bürger und vor allem für die Kinder. Deshalb sollen in der österreichischen Hauptstadt nun strengere Bestimmungen für Halter von Rottweilern, Pitbulls, American Bullys und Co. eingeführt werden. Grund hierfür sind neue Schreckensmeldungen über Fälle, in denen Hunde solcher Rassen Kinder angefallen und durch Bisse schwer verletzt haben. Ein 17 Monate alter Junge wurde sogar getötet.

Strenge Strafen

Neben einer generellen Pflicht für die Halter, einen Sachkundenachweis zu erwerben, soll für Listenhunde künftig Maulkorbpflicht und Leinenzwang gelten. Diesen Sachkundenachweis müssen auch die Personen vorweisen, die vielleicht einmal „ersatzweise“ mit dem Vierbeiner Gassi gehen – sonst werden 200 Euro fällig.

Eine weitere Bestimmung dürfte jedoch für noch mehr Unmut sorgen: Künftig soll ebenfalls eine Promillegrenze für Hundeführer gelten – ähnlich wie beim Autofahren. Diese soll bei rund 0,5 Promille liegen und ist insofern schon mit einem gepflegten Bierchen schnell erreicht. Auslöser ist die Tatsache, dass der Halter des Listenhundes, der das Kleinkind tötete, alkoholisiert gewesen ist. 

Wer sich nicht dran hält, auf den warten drakonische Strafen: In Planung sind 1.000 Euro. Minimum! In Kraft treten soll das Gesetz noch in diesem Jahr. 

Wirklich sinnvoll?

Gegen die Gesetzesnovelle regt sich derweil aber auch Kritik, schließlich gibt es auch brave Tiere dieser Rasse mit verantwortungsvollen Haltern sowie Fälle, in denen vermeintlich „ungefährliche“ Hunde Kinder schwer verletzt haben.

Aufgrund ähnlicher Vorfälle wurde in Deutschland schon vor längerer Zeit die allgemeine Pflicht für Hundehalter eingeführt, durch den Erwerb des „Hundeführerscheins“ die eigene Sachkunde nachzuweisen. Hinsichtlich der sogenannten Listenhunde gelten ebenfalls bereits strenge Bestimmungen.

Quelle