Respektlos: Frau will ihren Hund gegen ein Auto eintauschen!

26.09.2017 11:37

Jeder, der schon einmal etwas bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen wollte, weiß wie merkwürdig manche Angebote sein können. Man bekommt oftmals komische Anfragen und muss herausfinden wer es wirklich ernst meint. Das Angebot, das Markus Wiescholek (35) aus Rüttenscheid im Tausch gegen seinen inserierten Opel Astra erhielt ist jedoch an Frechheit kaum zu überbieten.

Wiescholek wollte den knapp 20 Jahre alten Opel für 300€ verkaufen. Bis auf ein paar Tauschangebote gegen Spielkonsolen oder Fahrräder erhielt er zunächst auch keine ungewöhnlichen Anfragen. Als sich jedoch eine Frau aus Essen auf sein Inserat meldete, änderte sich die Lage. Zuerst erkundigte sie sich nach den Daten des Autos und bot ein paar Tage später ihre zwei Jahre alte Schäferhündin im Tausch gegen das Auto an. Als Begründung nannte sie, dass sie bald umziehen und den Hund nicht mit in die neue Wohnung nehmen könne.

„Man tauscht doch nicht ein Lebewesen, ein Familienmitglied, gegen ein Auto.“

Wiescholek, der selbst Hundebesitzer ist, war schockiert über das Angebot und konnte es zuerst gar nicht glauben. Er dachte, die Frau würde ihn auf den Arm nehmen. Als sie nach erneutem Fragen ihr Angebot aber immer noch aufrecht erhielt, postete Wiescholek einen Teil des Chatverlaufs auf Facebook. Viele Nutzer reagierten fassungslos und kommentierten: „Manchen Leuten ist nichts heilig“, oder „Sieht man ja leider immer wieder, dass Tiere für viele nur noch ein Gegenstand sind.“ Eine Person bot sich sogar an, den Hund bei sich aufzunehmen, doch davon wollte die Frau nichts wissen und brach den Kontakt zu Wiescholek ab.

Auf den Facebook-Post hin meldete sich die Vorbesitzerin der Hündin bei ihm und teilte ihm mit, dass sie noch keine Woche bei der neuen Besitzerin sei. Aus Sorge um das Tier, versuchte der Autoverkäufer die Essenerin immer wieder zu kontaktieren. Auch die Vorbesitzer beharren auf den abgeschlossenen Schutzvertrag und wollen nun rechtliche Schritte gegen die Hundebesitzerin einleiten, wenn sie den Hund nicht zurückbekommen. Die Essenerin weigert sich jedoch die Schäferhündin zurückzugeben. Nun wollen die Vorbesitzer eine einstweilige Verfügung beantragen…

 

Quelle