Sachsen-Anhalt stoppt Erhöhung des Rundfunkbeitrags

09.12.2020 10:07

Lange wurde gestritten, viel wurde diskutiert. Nun zieht Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff die Notbremse und verhindert eine Abstimmung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Landtag.

Inhalt

  • Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags
  • Kein Schulterschluss mit der AfD
  • Sender können nun klagen

Laut Medienberichten stoppt Ministerpräsident Reiner Haseloff die Beitragserhöhung der Rundfunkgebühren, indem er die Abstimmung im Landtag verhindert.

Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Seit Wochen wurde in Sachsen-Anhalts Landtag über die geplante Erhöhung der Rundfunkgebühren gestritten. Während alle anderen Bundesländer den Staatsvertrag verabschiedeten, wurde in Magdeburg hitzig diskutiert.

Geplant war eine Beitragserhöhung um 86 Cent von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab dem 1. Januar 2021. Eine Erhöhung, die nun vorerst nicht passiert, denn Sachsen-Anhalts Ministerpräsident zieht die Vorlage aus der Regierung zurück und verhindert somit eine Abstimmung im Landtag.

Kein Schulterschluss mit der AfD

Haseloffs drastische Entscheidung ist auf eine Abstimmungskoalition zurückzuführen, die, wäre sie zustande gekommen, für ein politisches Erdbeben nicht nur in Magdeburg gesorgt hätte.

Die CDU-Fraktion, der auch Haseloff angehört, wollte gegen die Beitragserhöhung stimmen. Zusammen mit den Stimmen der AfD-Fraktion, die ebenfalls gegen eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ist, hätten sie eine Mehrheit.

Grüne und die SPD hingegen wollten dem Vertrag zustimmen und drohten, die Koalition aufzulösen, würde die CDU mit der AfD an einem Strang ziehen. Mit Haseloffs Entscheidung ist ein Bruch der Koalition in Magdeburg abgewendet.

Sender können nun klagen

Die SPD-Fraktionschefin Katja Pähle lakonisch: "Das ist eine Entscheidung des Ministerpräsidenten, die wir nur zur Kenntnis nehmen können." Gleichzeitig erkennt sie Haseloffs Entscheidung an, wohlwissend, dass er diese mit dem Ziel getroffen habe, eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD zu verhindern.

Die Sender können nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Ein Erfolg der Klage ist sehr wahrscheinlich, da die Beitragserhöhung von unparteiischer Stelle empfohlen wurde, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.

Quelle