SCHEIDUNG! WEM GEHÖRT DAS HAUSTIER?

16.02.2018 13:35

Mein Hund, deine Katze! Oder gibt es das gemeinsame Sorgerecht?

 

Schlappohr-Wissen:

Falls eine Beziehung nicht mehr gerettet werden kann und die Scheidung ansteht, sollte gut überlegt werden, bei wem der Hund oder die Katze verbleibt.

Denn laut Scheidungsrecht, ist ein Haustier ein Gegenstand, der zum Hausrat zählt.

Der Beweis über die alleinige Pflege kann über die Zuteilung entscheiden. Hat sich zum Beispiel nur die Ehefrau vor der Trennung und Scheidung um den Hund und dessen Pflege gekümmert – und kann dies auch nachweisen -, bekommt sie das Tier in der Regel zugesprochen.

Verzichtet ein Ehegatte auf das gemeinsame Haustier von sich aus, kann ihm zum Ausgleich einer oder mehrere andere Gegenstände des Hausrats zugesprochen werden, damit ein annähernder Ausgleich erzielt ist.

Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben. (Quelle: www.scheidung.org)

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