Ungarn und Polen gegen Kinder-Geschlechtsumwandlungen: Jetzt klagt sie Brüssel

21.07.2021 11:49

Brüssel schießt sich wieder einmal auf Ungarn und Polen ein und leitete gegen beide Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Beide Länder haben Maßnahmen gesetzt, um junge Leute unter 18 Jahren gegen die aggressive Propaganda der LGBT-Gemeinschaft (Lesben/Schwule/Transgender zu schützen. Das sei eine Diskriminierung Homosexueller und ein Verstoß gegen EU-Grundwerte, sagt die EU. Polen ist zusätzlich wegen seiner Justizreform auf der Brüsseler Abschussliste. 

  • Polen und Ungarn wollen die Jugend vor aggressiver LGBT-Propaganda schützen.
  • Die zugehörigen Gesetze sind Brüssel ein Dorn im Auge
  • Sie verstoßen gegen EU-Grundprinzipien
  • Sexualerziehung ist Sache der Eltern, nicht der EU, sagen die Länder
  • Brüssel will jetzt klagen

Keine LGBT-Aktivisten vor Kindern 

Gegen Ungarn laufen zwei Verfahren. Das eine wegen des Kinderschutzgesetzes, das Inhalte verbietet, die Homosexualität und Geschlechtsumwandlung in den Schulen und im Fernsehen fördert – dies für Personen unter 18 Jahren. Zudem weigert sich Ungarn, die EU-Strategie „Gleichberechtigung in der Sexualerziehung“ mitzutragen, bei der u.a. LGBT -Aktivisten in Kindergärten und Schulen auftreten.

Das zweite Verfahren bezieht sich auf ein Kinderbuch mit LGBT-Inhalten. Der ungarische Verlag musste in einem Vermerk darauf hinweisen, dass es Darstellungen beinhaltet, die von traditionellen Geschlechterrollen abweichen“. Brüssel betrachtet das als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit von Autoren und Verlegern, zudem sei das eine „unlautere Geschäftspraktik“. Brüssel missfällt auch, dass Ungarn nicht ausreichend erklärte, warum der Kontakt von Kindern, mit LGBT-Inhalten, ihrem Wohlergehen schaden könne. Das ungarische Parlament wird das Gesetz eher nicht zurückziehen. Die Folge: ein jahrelanges Gerichtsverfahren. 

Brüssel will Länder bei Corona-Hilfszahlung benachteiligen

Regierungschef Viktor Orban stellte klar: Brüssel missbrauche seine Macht, indem es Ungarn seinen Willen aufzwingen wolle. Es stehe die Freiheit der Kinder und der Kindererziehung auf dem Spiel. Sexualerziehung sei Sache der Eltern und nicht der EU. Kinderschutz falle in die nationale Zuständigkeit. Das Kinderschutzgesetz betreffe übrigens auch die Darstellung heterosexueller Inhalte. Das beanstandete Buch könnte man daher auch als „heterophob“ bezeichnen.

Brüssel versucht nun, die beiden Länder – etwa bei der Auszahlung von Corona-Hilfen – zu benachteiligen und damit in die Knie zu zwingen. Im Falle Ungarns werden die Gelder aktuell zurückgehalten.

Ärger über LGBT-freie Zonen 

Im Süden Polens wurden im Vorjahr in knapp 100 Stadtgemeinden „LGBT-freie-Zonen“ geschaffen, wo man keine linke LGBT-Propaganda sehen will. Wochenblick berichtete. Polen wolle damit politisches Kleingeld auf Kosten „verletzlicher Minderheiten“ machen, lautet der EU-Vorwurf. Polen habe bis heute keine Stellungnahme dazu abgegeben. Üblicherweise ist der nächster Schritt dann eine Klage beim Gericht der EU (EuGH). Wütend ist Brüssel auch darüber, dass Polen keine Schwulen-Ehen und keine Kinderadoption für solche Paare zulässt, wie Wochenblick berichtete. 

Polen ist keine EU-Kolonie

Polen stellte klar, der EuGH habe keine Befugnis, bei innenpolitische Entscheidungen mitzumischen. Das verstoße gegen ein Grundprinzip der EU-Mitgliedschaft, das den rechtlichen Zusammenhalt in der gesamten Union gewährleiste. Der EuGH sei auch nicht befugt, die Justizsysteme der Mitgliedstaaten zu gestalten. Er hatte nämlich entschieden, die Justizreform Polens verstoße gegen EU-Recht. Polen schoss zurück: Es handle sich um ein „Auftragsurteil“ der EU, das  „rieche nach kolonialer Denke“. Die Reform sei wichtig gewesen, um das Justizsystem vom verbleibenden kommunistischen Ballast zu befreien.

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