Uni-Antrag abgelehnt: Kein Tierversuch an Hamstern in Marburg

02.12.2019 09:37

Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein Herz für Hamster

Marburg - Die Universität in Marburg darf einen geplanten Tierversuch an 36 Zwerghamstern nicht vornehmen.

Ein entsprechender Eilantrag der Einrichtung sei abgelehnt worden, da die Fragen der Unerlässlichkeit und ethischen Vertretbarkeit nicht binnen kurzer Zeit beantwortet werden könnten, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Freitag seine Entscheidung vom Mittwoch mit (Az. 4 L 2305/19.GI).

Die Abwägung zwischen der Wissenschaftsfreiheit und dem Tierschutz falle nicht zu Gunsten der Universität aus. Zudem sei nicht erkennbar, dass die Tierversuche sofort ausgeführt werden müssten. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte den Antrag der Philipps-Universität Marburg auf Zulassung der Tierversuche abgelehnt. Bei diesen Experimenten sollte erforscht werden, wie die Tiere in den schlafähnlichen Zustand geraten, in dem sie längere Zeit ohne Nahrung und Wasser überleben können.

Die Erkenntnisse sollten der Raumfahrt nutzen. Am Ende des Versuchs wären die Dsungarischen Zwerghamster getötet worden.

 

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