Unvorstellbare Qualen: Herrchen schleift Hund 5 Kilometer hinter Auto her

15.07.2019 15:24

Es müssen unvorstellbare Qualen gewesen sein, die ein Hund jetzt in Bayern erleiden musste: In dieser Woche erreichte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd ein Anruf, der so sicher nicht alle Tage vorkommt. Zeugen berichteten, dass ein Hund hinter einem Auto hergeschleift werde.

Tatsächlich konnten Zeugen den Wagen in einem Ortsteil der Gemeinde Fischbachau stoppen. Am Steuer saß ein Mann. Laut Polizei fuhr er aber weiter – um das Tier so schnell wie möglich zu einem Tierarzt zu bringen. Denn der fünf Jahre alte Hund war offenbar trotz der brutalen Marter noch am Leben.

Hund hinter Auto hergeschleift: Kilometerlange Blutspur auf Fahrbahn

Bedrückend: Die Polizei stellte fest, dass auf der Fahrbahn eine Blutspur zu sehen war, die mehrere Kilometer lang war.

Noch bevor die Polizeibeamten zurück in ihrer Dienststelle waren, tauchte der Fahrer – offenbar sichtlich aufgelöst – dort auf. Der Tierarzt konnte nichts mehr für den Boxer tun, die Verletzungen waren so schwer, dass der Körper des Hundes die Tortur einfach nicht ertragen konnte. Der Hund starb kurz nach dem blutigen Vorfall.

Vor blutigem Tierdrama in Bayern: Hund an Anhängerkupplung gebunden

Bei der Polizeierklärte der Mann was passiert sei: Der 38-Jährige war mit seinem Sohn unterwegs. Da der Mann den Hundnicht im Auto lassen wollte, als er mit seinem Kind ausstieg, nahm er die Leine und machte sie an der Anhängerkupplung des Wagens fest. Vater und Sohn machten eine längere Pause und kehrten schließlich zum Auto zurück.

Offenbar stiegen die beiden ein, ohne an den Hund zu denken. Im Auto lief laute Musik – deswegen habe der Mann nichts gehört.

Hund hinter Auto hergeschleift: Juristische Konsequenzen

Auch wenn es sich bei diesem Fall vermutlich nicht um böse Absicht gehandelt hat, kommen auf den 38-Jährigen juristische Konsequenzen zu. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Wenn eine fahrlässige Tiermisshandlung oder Tierquälerei durch ein Gericht festgestellt wird, kann es sehr teuer werden: Eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro ist in einem solchen Fall möglich. Es kommt auch vor, dass Betroffenen ein Verbot ausgesprochen wird, erneut Tiere zu halten. Möglich ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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