Wann sind Hunde im Büro erlaubt?

27.06.2018 11:39

Immer mehr Büros kommen auf den Hund. Die zutraulichen Vierbeiner gehören schnell zum Team und tragen ihren Teil zu einem guten Betriebsklima bei. US-Studien belegen sogar, dass die Tiere in Stresssituationen beruhigend auf die Mitarbeiter wirken. Aber sind Hunde im Büro generell erlaubt?

Den eigenen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen, ist gestattet, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das kann auf mündliche Anfrage erfolgen oder im Arbeitsvertrag verankert sein. Fehlt diese Genehmigung und das Tier spaziert dennoch durchs Büro, droht die Abmahnung und im Wiederholungsfall die verhaltensbedingte Kündigung für das uneinsichtige Herrchen.

Kann die Genehmigung widerrufen werden?

Der Arbeitgeber kann die Genehmigung eines Hundes widerrufen, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen. In vielen Fällen ist er aufgrund seiner Fürsorgepflicht sogar dazu gezwungen: Stören sich andere Arbeitnehmer an dem Tier, zum Beispiel aus einem Angstgefühl heraus oder weil sie unter einer Hundehaare-Allergie leiden, haben diese Gründe Vorrang. Der Hund muss das Büro verlassen.

Gibt es Fälle, in denen ein Anspruch auf Hunde-Mitnahme besteht?

Wird der Hund gebraucht, damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben kann, muss das Tier geduldet werden. Allerdings reicht es dabei nicht, wenn das Herrchen „moralische Unterstützung“ benötigt. Klassisches Beispiel wäre ein Blindenhund, dem Zugang zu gewähren ist.

Gute Karten haben Hundebesitzer auch immer dann, wenn Kollegen bereits Hunde mit ins Büro bringen. Sie können im Sinne der Gleichbehandlung darauf pochen, ihren Vierbeiner ebenfalls mitbringen zu dürfen. Das gilt allerdings nicht zwangsläufig, denn zum Beispiel einem Pitbull kann der Zutritt trotz des Gewohnheitsrechts des anwesenden Pudels verweigert werden.

Kommen zwei Tiere ähnlicher Statur im Büroalltag zusammen, verstehen sich aber nicht, haben letztlich beide schlechte Karten und müssen fortan zuhause bleiben. 

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