Wegen Kampfhundeverordnung: Smoky und Popeye sitzen in Münchner Tierheim fest

28.07.2019 22:08

"Kampfhunde" dürfen in Bayern nicht vermittelt werden. Der Tierschutzverein München fordert eine Gesetzesänderung.

Smoky schleckt Tierpflegerin Sabrina Bock liebevoll über das Gesicht. Der 1,5 Jahre alte Rüde wirkt freundlich, lebenslustig. Gut vermittelbar, könnte man meinen. Doch wenn sich an der Gesetzeslage nichts ändert, werden er und sein Bruder Popeye das Tierheim vermutlich nie wieder verlassen.

Der Grund ist ihre Rasse: Smoky und Popeye sind American Staffordshire Terrier. Und die gehören in der 1992 erlassenen Kampfhundeverordnung zur Kategorie 1: Hunderassen sowie Kreuzungen, bei denen die Eigenschaft als "Kampfhund" vermutet wird. "Egal, wie vorbildlich die Tiere sich verhalten – wir dürfen sie schlichtweg in Bayern nicht vermitteln", ärgert sich Kurt Perlinger, Chef vom Tierschutzverein München.

"Kampfhunde" dürfen in Bayern nicht vermittelt werden

Das Tierheim München steht deshalb nicht zuletzt vor einem Platz-Problem, erklärt Perlinger. Insgesamt fünf Rassen gehören der Kategorie 1 an: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Das Tierheim München beherbergt derzeit zehn "Kampfhunde", dieser Rassen, auch Listenhunde genannt. Es waren aber zu schlimmsten Zeiten auch schonmal 20 Listenhunde, sagt Perlinger. Das Problem: Platz ist im Tierheim für höchstens 120 Hunde.

Zwar hat das Tierheim in den vergangenen zwei Jahren auch 70 Listenhunde in Bundesländer vermitteln können, in denen eine Haltung von Listenhunden erlaubt ist, allerdings seien auch da die Tierheime mittlerweile voll, erklärt Kurt Perlinger. "Und die müssen schließlich auch zusehen, dass sie ihre eigenen Listenhunde vermittelt bekommen", sagt er.

Claus Reichinger, Vorstandsmitglied im Tierschutzverein, erklärt einen Grund für die Zunahme des Problems: "Züchter kreieren Moderassen aus nicht erlaubten Rassen, Halter kaufen sie dann – teils aus dem Ausland – ohne zu wissen, dass die Hunde verboten sind."

"Züchter kreieren Moderassen aus nicht erlaubten Rassen"

Doch wie gelangen die Hunde ins Tierheim? Oft handelt es sich um besorgte Mitbürger, etwa in der Nachbarschaft des Halters, die auf den Hundaufmerksam werden – und den Fall beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) melden.

"Jeder Meldung, jedem Verdacht zur Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1 gehen wir nach", bestätigt KVR-Sprecher Johannes Mayer auf Anfrage der AZ.

Die Hunde landen als Konsequenz meist im Tierheim: lebenslänglich. Denn die Hürden für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes seien hoch, sagt Mayer, quasi unmöglich zu erfüllen, sagt Perlinger vom Tierheim. Grundsätzlich haben die Anträge wegen fehlendem "berechtigten Interesse", das für die Haltung eines solchen Hundes nötig wäre, keinen Erfolg. Denn Gründe wie etwa ein Liebhaberinteresse an der Haltung eines Listenhundes, gehören nicht zum "berechtigten Interesse", so KVR-Sprecher Mayer.

Das Tierheim München möchte jetzt dagegen vorgehen. "Längst haben unzählige Wesenstests belegt, dass die allermeisten Listenhunde keine ,gefährlichen Monster’ sind, sondern es sich oft um sehr menschenbezogene, freundliche Tiere handelt", sagt Perlinger.

Münchner Tierschutzverein fordert Definitionsänderung

Deshalb hat der Tierschutzverein einen Brief an das für die Verordnung verantwortliche Innenministerium geschrieben. Unter anderem mit der Forderung, dass der Begriff "berechtigtes Interesse" so definiert werden muss, dass Listenhunde wie auch Popeye und Smoky zumindest aus Tierheimen unter bestimmten Voraussetzungen vermittelt werden dürfen.

Etwa, indem ein "berechtigtes Interesse" auch dann vorliegt, wenn der Hund aus dem Tierschutz stammt, die angenommene Aggressivität durch einen Wesenstest widerlegt ist und der künftige Halter ein makelloses Führungszeugnis vorlegt, schlägt der Tierschutzverein München vor.

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