„Weltoffen“: Kopftuch, Hijab und Turban bei Irlands Polizei

23.04.2019 12:29

Polizistinnen in Irland dürfen künftig im Dienst Kopftuch oder Hijab tragen. Für Angehörige der Sikh-Religion ist auch das Tragen eines Turbans erlaubt. Ziel der neuen Kleiderordnung sei mehr Inklusion, Vielfalt und die vermeintliche Vermeidung von Radikalisierung.

Wird von Polizei gestellt

Das Tragen von Burka und Nikab im irischen Polizeidienst (An Garda Síochána) bleibt allerdings verboten. Die ergänzenden Kleidungsstücke werden jedoch dem Standard-Blau der bestehenden Uniformen angepasst und als Teil der Dienstkleidung von der Polizei bereitgestellt.

Die stark umstrittene Entscheidung von Polizeichef Drew Harris orientiert sich am Vorbild der USA und Großbritanniens, wo bestimmte Kopfbedeckungen – abgesehen von der Standardkleidung – schon länger erlaubt sind.

Der Polizeiverband betrachtet den geringen Anteil ethnischer Minderheiten im Polizeidienst nämlich als „tickende Zeitbombe“. Es müssen mehr ethnische Minderheiten aufgenommen werden, um die Zusammensetzung der Bevölkerung korrekt abzubilden und zu vermeiden, dass diese an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und sich radikalisieren.

Laut jüngster Volkszählung ist die irische Bevölkerung zu 82,2 Prozent „weiß und irisch“, der Rest hat unterschiedlichen ethnischen Hintergrund.Gemäß Angaben des Polizeiverbandes hatten im Vorjahr nur 0,4 Prozent der Polizeikräfte – bzw. eine von 240 Personen – einen anderen Ethno-Hintergrund. In Großbritannien sind es sechs Prozent.

Aktuell gibt es etwa 100 „Gardai“ (irische Bezeichnung für „Polizei“) und Reservisten mit nicht-irischem Hintergrund. Ein Großteil davon sind Chinesen und Polen. Es ist nicht bekannt, wie viele Muslime und Sikhs aktuell bei der Polizei Dienst machen. Polizeichef Harris hofft, mit der neuen Kleiderbestimmung religiöse und ethnische Ansprüche zu erfüllen und damit mehr Minderheiten in den Polizeidienst zu bringen.

Man wolle ein inklusiver Arbeitgeber sein

Man wolle damit auch zeigen, dass der „An Garda Síochána“ „inklusiver“ Dienstgeber sei, der es ernst damit meine, vielfältiger zu werden. Die Entscheidung kommt sechs Jahre nachdem ein Sikh das Tragen eines Turbans im Dienst einklagte.

Er war Reserve-Polizist und hatte seine Ausbildung fast abgeschlossen. Er wandte sich schließlich an die Gleichheitskommission und an den Obersten Gerichtshof. Dieser entschied allerdings, seitens der Polizei liege keine Diskriminierung vor, Reservisten seien per Gesetz Freiwillige, keine Angestellten.

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