Wollte Mitschülerin vergewaltigen: Afrikaner kommt mit Bewährung davon

26.08.2020 11:49

In Wien fand ein Prozess am Straflandesgericht statt, bei dem sich ein Schwarzafrikaner (14) wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung verantworten musste. Es blieb bei einer Strafe auf Bewährung.  

Eine adrette 15-Jährige aus der Parallelklasse hatte es dem von Leitmedien nur als „E.“ bezeichneten jungen Mann angetan. Obwohl sie bereits zuvor in Nachrichten klarstellte, dass aus den beiden nichts werden konnte, machte er sich Hoffnungen – und mimte den Gentleman, indem er sie am 20. Februar nach Hause begleitete. Er wartete dort, bis sie sich umgezogen hatte – und begann laut Anklage schon im Lift, das Mädchen an ihren Brüsten zu betatschen.

Tatverdächtiger machte sich im Vorfeld Hoffnungen

Im Erdgeschoss dann gingen die Hormone offenbar mit ihm durch und er versuchte mutmaßlich, das Mädchen in den Müllraum zu locken. Nachdem sie dies verneinte, zerrte er sie in den Raum und griff ihr erneut an die Geschlechtsteile, versuchte zudem vergeblich, ihre Hose zu öffnen. Schon am Vortag plante er, mit der jungen Dame zu schlafen, schrieb ihr auf WhatsApp: „Also morgen, ich will, dass es richtig geil wird!“

Verteidiger: Grapschen bei „spielerischem Gerangel“ normal

Obwohl das Mädchen von der Aktion Schürfwunden und Kratzer davonträgt, will der – einem Bild von oe24 nach zu schließen – über Wurzeln in Afrika verfügende Jugendliche nichts von einer versuchten sexuellen Handlung wissen. Vielmehr sei ihm das Mädchen freiwillig in den Müllraum gefolgt, dort hätten sich die beiden einvernehmlich umarmt.

Auch sein Verteidiger schlug in diese Kerbe: Es sei in diesem Alter normal, bei „spielerischem Gerangel“ das andere Geschlecht zu berühren. Eine Absicht das Mädchen zu vergewaltigen, hätte niemals bestanden.

Afrikaner wollte „einmal rein und raus“

Die Geschädigte schilderte in der kontradiktorischen Vernehmung etwas anderes: Er habe um „zwei Minuten“ gebeten, wollte „einmal rein und raus“, zitiert der Standard. Auch hatte der Beschuldigte bei seiner polizeilichen Einvernahme noch Hoffnungen auf eine schnelle Nummer mit dem Mädchen eingeräumt. Nun wollte er nichts davon wissen, von der Unterstellung, die Polizei hätte falsch protokolliert, nahm er nach Ermahnung des Gerichts immerhin Abstand.

Bewährung und 100 Euro Wiedergutmachung

Am Ende glaubte das Schöffengericht dem Mädchen und fällte ein – trotz des jugendlichen Alters des Tatverdächtigen – ein durchaus mildes Urteil. Denn dieser fasste nur 18 Monate bedingter Haft aus, muss Bewährungshilfe und Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Schadensgutmachung an das Mädchen ist gering: Er muss ihr 100 Euro zahlen. Nach Unverständnis des Vaters der Afrikaners über das Urteil meldete der Verteidiger Berufung und Nichtigkeit an – es ist damit noch nicht rechtskräftig.

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