Yannic Hendricks zeigt Ärztinnen an, die gegen 219a verstoßen, aber möchte anonym bleiben

12.11.2018 09:41

Die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, Kersten Artus, ist verklagt worden, weil sie den Namen des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks öffentlich genannt hat. Die Klageschrift liegt BuzzFeed News Deutschland vor. Artus sagt, dass außer ihr selbst noch eine weitere Person sowie zwei Verlage von Hendricks für die Veröffentlichung seines Namens abgemahnt worden seien.

Hendricks erstattete in der Vergangenheit mehrere dutzend Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, welche öffentlich – etwa auf ihren Webseiten – über Abtreibung informierten und damit gegen den derzeit viel diskutierten Paragrafen 219a verstießen. In anonymisierten Interviews mit der taz und im Deutschlandfunk sagte der Mathematikstudent unter dem Pseudonym Markus Krause, dass dies sein Hobby sei.

Der Name und das Pseudonym des Mannes kursieren seit Monaten im Internet und wurden unter anderem durch Kersten Artus öffentlich gemacht. Artus ist auch als Journalistin tätig und war früher Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft.

„Hendricks agiert im öffentlichen Meinungskampf“

BuzzFeed News hat sich entschlossen, den Namen von Hendricks öffentlich zu machen, da er sich aus eigenem Willen in die Öffentlichkeit begibt, in exponierter Form an der kontroversen Debatte um den Paragrafen 219a mitwirkt und dabei sogar Interviews gibt, wenn auch in anonymisierter Form.

Der Medienrechtsanwalt von BuzzFeed News Deutschland, Jan Hegemann von der Berliner Kanzlei Raue LLP, hält die Veröffentlichung des Namens für presserechtlich zulässig.

„Er nutzt seine zahlreichen Strafanzeigen zu dem Zwecke, an der gegenwärtig höchst aktuellen Meinungsauseinandersetzung um § 219a StGB teilzunehmen. Dabei sind, wie hier, zahlreiche Strafanzeigen ein drastisches Mittel. Hendricks agiert in der Sozialsphäre im öffentlichen Meinungskampf. Wer aber in dieser Form am Meinungskampf teilnimmt, der hat meines Erachtens keinen Anspruch mehr auf Anonymität.“

Kersten Artus

Kersten Artus dokumentierte den Namen von Yannic Hendricks mehrfach. So verlinkte sie etwa einen Medienbericht auf der Webseite „Solidarität mit Kristina Hänel“, in dem der Name des Mannes genannt wird. Artus ist die Betreiberin der Webseite. Zudem nannte sie den Namen des Mannes in einem Tweet und in Facebook-Kommentaren.

Nun hat Hendricks eine zivilrechtliche Klage gegen Artus beim Landgericht Hamburg eingereicht. In der von der Medienrechtskanzlei Höcker formulierten Klage heißt es, die Persönlichkeitsrechte beziehungsweise das Recht auf Anonymität des Klägers würden verletzt.

Obgleich der Kläger – wie vorstehend dargelegt – nicht öffentlich machen wollte, dass er teilweise Anzeigen gegen Ärzte, die nach seiner Bewertung entgegen dem Verbot aus § 219a StGB geworben haben, erstattet hat, wurde er von der Beklagten gegen seinen Willen „geoutet“.

Artus habe ihn so vor einer breiten Internetöffentlichkeit erkennbar gemacht, argumentiert die Kanzlei Höcker. Es bestehe „nunmehr zudem das akute Risiko, dass der Kläger von Abtreibungsbefürwortern aufgesucht und bedroht oder angegriffen werden könnte“, heißt es in der Klageschrift.

„Ich lasse mir den Mund nicht verbieten“

„Meine Auffassung ist, dass dieser Mann kein Recht auf Anonymität hat, weil er eine Person des öffentlichen Lebens ist und das Thema selber hochpusht“, sagte Artus gegenüber BuzzFeed News. „Da ist das Private dann eben politisch, da kann er sich nicht vor wegducken. Ich bin auch Journalistin und lasse mir den Mund nicht verbieten.“

Artus hatte für die Nennung des Namens eine Unterlassungsverfügung erhalten, diese jedoch nicht unterschrieben und die geforderten knapp 1700 Euro nicht bezahlt. Deshalb wurde ihr nun eine 38-seitige Klageschrift zugestellt, in der es heißt, dass sie die Persönlichkeitsrechte des Mannes verletze. Der vorläufige Streitwert beträgt laut Klageschrift 35.000 Euro.

Artus arbeitet mit Ihrem Anwalt derzeit an einer Erwiderung. Ein erster Gerichtstermin in Hamburg ist für den 15. Februar 2019 angesetzt. In dem Verfahren wird sich zeigen, ob es presserechtlich zulässig ist, den Namen des Mannes öffentlich zu nennen.

 

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