Im Fall der getöteten Ayleen, einer 14-jährigen Schülerin, hat das Landgericht Gießen nun das Urteil verkündet. Der Angeklagte Jan Heiko P. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Das Gericht sprach den Angeklagten außerdem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig.
Der 30-jährige Angeklagte soll das Mädchen im Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg verschleppt, in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht und dort versucht haben, sie zu vergewaltigen. Schließlich soll er das Mädchen erwürgt und in einem See versenkt haben. Angeklagt war der Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung.
Angeklagter im Fall Ayleen wurde bereits wegen eines Sexualdelikts verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt und sah eine besonderen Schwere der Schuld. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger das Gericht auf, Sicherungsverwahrung für den Deutschen anzuordnen, der bereits als Jugendlicher wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde und jahrelang in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war. Dieser Maßregelvollzug habe nichts gebracht, sagte Hauburger und fügte hinzu: "Wenn ein Straftäter von uns nicht erreicht wird, ist er zu verwahren, weil unsere Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt werden muss." Man dürfe dem Mann nicht die Möglichkeit geben, noch ein weiteres Mädchen zu töten.
Der 30-Jährige selbst hatte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung angegeben, die Schülerin habe ihn provoziert und beleidigt, deshalb sei er wütend geworden und habe sie getötet. Wie Hauburger gehen auch seine Verteidiger von Mord aus, hatten aber in ihrem Plädoyer eine besondere Schwere der Schuld zurückgewiesen, weil dem Angeklagten eine versuchte Vergewaltigung und ein sexuelles Motiv der Tat nicht nachzuweisen seien. Nach den Plädoyers hatte der 30-Jährige an Tag 14 des Prozesses erstmals selbst das Wort ergriffen und knapp sein Bedauern ausgedrückt: Er schließe sich der Verteidigung an, "und es tut mir leid", sagte er.
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