Was gibt es Schöneres, als seinen Feierabend im Garten oder auf dem Balkon zu genießen? Doch wenn die Idylle von lauter Musik, Kindergeschrei oder einem unansehnlichen Ast gestört wird, der vom Nachbargrundstück herüberragt, ist es mit der Entspannung schnell vorbei. Dauert dieser Zustand an, kommt es nicht selten zum Nachbarschaftsstreit. Wir verraten dir, in welchem Fall du ein Recht auf Abhilfe hast und welche Dinge du leider erdulden musst.
Rechtliche Grundlage beim Nachbarschaftsstreit
In Deutschland regelt das Zivilrecht Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Dabei sieht das Nachbarschaftsrecht in jedem Bundesland individuelle Regelungen vor. Es gibt jedoch Gesetze, die vom Prinzip her deutschlandweit gelten. Übrigens werden jährlich etwa 300.000 Klagen eingereicht, denen Nachbarschaftsstreitigkeiten zugrunde liegen.
1. Geräusche
Gerade nachts können lärmende Nachbarn ganz schön nerven und einem den Schlaf rauben. Aber auch am Wochenende möchte man lautes Gebell oder Kindergeschrei nicht rund um die Uhr hören. Außerhalb der Ruhezeiten muss man einen gewissen Geräuschpegel dulden. Ist dieser jedoch permanent oder reicht er auch in die Mittags- und Nachtruhe hinein, kann man auf Grundlage von § 862 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf Unterlassung klagen.
Kindergeschrei
Kinder sind laut, jedoch muss man als Nachbar nicht jedes Geräusch tolerieren. Im Jahr 2017 beschloss der BGH nämlich, dass Nachbarn von Eltern verlangen können, ein Machtwort zu sprechen.
Party
Ein „Recht auf Partys“ gibt es nicht. Das hat das Oberlandesgericht 1990 festgestellt. Allerdings dürfen sowohl Hobby- als auch Berufsmusiker zwei bis drei Stunden üben – auch an Sonn- und Feiertagen.
Hunde
Während sich Haustierhalter oft darauf berufen, dass das Bellen ihres Hundes eine natürliche Verhaltensweise sei, sieht das die Rechtsprechung anders. Diese schreibt vor, dass das Tier während der Mittags- und Nachtruhe in einem schallgedämmten Raum untergebracht oder das Bellen unterbunden werden muss.
2. Gerüche
Grillen ist etwas Feines, doch nur solange man nicht täglich vom Rauch des Nachbarn verpestet wird. In diesen Fällen darfst du dich über Geruchsbelästigung beschweren:
Grillen
Hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Amtsgericht Sachsen hat jedoch beispielsweise festgelegt, dass in den Monaten April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. In Mietwohnungen gibt es häufig eine eigene Klausel im Mietvertrag, an die man sich auch halten sollte.
Müll
Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass der Mülltonnenstellplatz regelmäßig gereinigt wird. Mindert Müllgestank das Wohlgefühl, kann der Mieter seine Miete mindern.
Ländliche Gerüche
Wer auf dem Land lebt, hat nur wenige Chancen, erfolgreich gegen starken Gülle- und Tiergeruch vorzugehen. Das entschied beispielsweise das Landgericht Berlin-Lichtenberg in einem Urteil von 2003.
3. Grünzeug
Der Klassiker unter den Nachbarschaftsstreiten ist sicher die Gartengestaltung. Wie weit ein Ast über das Grundstück ragen darf, regelt das Baurecht.
Überhängende Äste
Grundsätzlich hat jeder das Recht, auf seinem eigenen Grundstück einen Zaun aufzustellen oder es mit einer Hecke abzuschirmen. Beeinträchtigen überhängende Äste und Wurzeln vom Nachbargrundstück jedoch die Nutzung des eigenen Grundstücks, darf man sie entfernen. Zuvor sollte man jedoch drei Dinge beachten:
- Bevor man selbst zur Tat schreitet, muss man dem Nachbarn eine Frist setzen, in der er die betroffene Pflanze entfernen kann.
- Weigert sich dein Nachbar, kannst du den störenden Teil der Pflanze entfernen, sofern dies von deinem eigenen Grundstück möglich ist.
- Du solltest dich vorher außerdem darüber informieren, ob es in deiner Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt, die solche Eingriffe verbietet.
Obst
Ein besonderer Fall ist ein Baum oder Strauch, an dem leckeres Obst hängt. Als Nachbar darf man sich nicht einfach bedienen, wenn der Ast auf das eigene Grundstück ragt – das Obst gehört nämlich dem Eigentümer. Sind die Früchte jedoch auf den Boden gefallen, darf man sie aufheben und behalten.
4. Privatsphäre
Wie bereits erwähnt, darfst du das Grundstück deines Nachbarn nicht einfach so betreten, um Zweige zu entfernen. Es gibt aber eine Ausnahme, die das Betreten rechtfertigt.
Betreten des Grundstücks
Das Betreten eines fremden Grundstücks ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden bauliche Maßnahmen. Also dann, wenn du beispielsweise ein Gerüst an deinem eigenen Haus anbringen musst und dafür den Zugang vom Nachbargrundstück benötigst. Dies musst du spätestens einen Monat vorher beim Nachbarn anmelden. Dieser muss dein „Eindringen“ dann dulden.
Überwachungskamera
Dein Nachbar hat ein Überwachungssystem, um sich vor Einbrechern zu schützen? Wenn die Kameras auch Teile deines Grundstückes filmen, kannst du ihn auffordern, dies zu unterlassen. Denn hier steht das Persönlichkeitsrecht über der Sicherheit des Eigentums.
Puh, im Zusammenleben mit anderen gibt es so manche potenziellen Reibungspunkte. Mit dem neuen Wissen kannst du bei der nächsten Diskussion aber auf dein Recht pochen. Das Wichtigste ist aber, dass man respektvoll und vernünftig miteinander umgeht und nur im schlimmsten Fall den rechtlichen Weg beschreitet. Damit spart man sich nicht nur eine Menge Geld, sondern auch Stress.
Und was denken Sie daran ?