Steuern gehören wohl eher nicht zu den Lieblingsangelegenheiten von Hundehaltern, aber auch dieser Kostenfaktor sollte bedacht werden. Wieso erheben Gemeinden diese Steuer überhaupt? Und was musst Du dazu wissen? Unsere Redakteurin hat recherchiert – im Namen des steuerpflichtigen Vierbeiners!
Steuern sind ein lästiges Thema, sowohl für Zwei- als auch für Vierbeiner. Eine einfache Antwort auf die Frage, wie viel Hundesteuer fällig ist, gibt es leider auch nicht. Die Höhe der Steuer und ob überhaupt gezahlt werden muss, unterscheidet sich je nach Region und kann gravierende Auswirkungen für Deinen Geldbeutel haben.
WARUM IST EINE HUNDESTEUER FÄLLIG?
Die Hundesteuer gehört zu den sogenannten Aufwandssteuern. Diese knüpfen sich an den Besitz oder das Halten von Gütern – in diesem Falle das Halten eines Hundes. Neben der Steuer für unsere loyalen Begleiter gibt es mancherorts noch eine Pferdesteuer. Alle anderen Tiere dürfen steuerfrei gehalten werden – ein Grund, weswegen die Hundesteuer oft infrage gestellt wird.
Tatsächlich ist die Steuer aber nicht dafür gedacht, dass die Gemeinden etwa Kot von der Straße entfernen oder Tierheime finanzieren. Die jeweilige Kommune kann frei entscheiden, was mit den Einnahmen aus der Hundesteuer bezahlt wird, es gibt keine Zweckbindung. Es geht nur darum, dass Du dafür zahlen musst, einen Hund zu besitzen – vergleichbar mit der Kraftfahrzeugsteuer beim Auto, bei der die Einnahmen auch nicht in die Reinhaltung der Luft fließen müssen.
Dennoch hast Du die Pflicht, diese Abgabe im jährlichen Turnus zu begleichen. Denn in Deutschland ist diese Steuer sogar im Grundgesetz verankert. Der Hintergedanke ist einfach: Wer sich einen Hund finanziell leisten kann, ist auch dazu fähig eine Steuer zu entrichten.
WIE HOCH IST DIE HUNDESTEUER?
Aufwandssteuern dürfen nur von Gemeinden erhoben werden, was die Frage nach der Höhe der Summe stark verkompliziert. Doch eines steht fest: Es gibt nur einige wenige Gemeinden in der Bundesrepublik, die auf eine Erhebung der Steuer verzichten. Die Orte folgen bei der Erhebung keinem klaren Muster. Von einer symbolischen Abgabe von einem Euro pro Jahr bis hin zu 200 Euro ist alles möglich.
Es gibt etwa 11.000 Gemeinden in Deutschland. Jede davon erhebt die Steuer nach eigenem Ermessen. Generell gilt: In Städten zahlt man für den Besitz eines Hundes mehr, was vor allem etwas mit der Regulierung der Anzahl von Hunden zu tun hat. Eine grobe Übersicht zu der Höhe der Hundesteuern in verschiedenen Gemeinden liefert dieser Rechner unter dem Punkt „Hundesteuer“.
Auf die Zahlung der Steuer zu verzichten ist aber auf keinen Fall empfehlenswert. Die Marke am Halsband Deines Hundes beweist, dass Du Steuern entrichtest. Kann eine Zahlung dieser Abgabe nicht nachgewiesen werden, fallen hohe Strafgebühren an.
WAS GIBT ES AUSSERDEM NOCH ZU BEACHTEN
Neben der reinen Hundesteuer kann es sein, dass in Deiner Gemeinde jeder weitere Vierbeiner mit neuen Kosten aufschlägt. Für manche Rassen, insbesondere Kampf- und Listenhunde, werden teilweise auch noch höhere Steuersätze fällig. Diese können richtig teuer werden und sollten vor Anschaffung des Hundes auf jeden Fall bedacht werden.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Eine Ausnahme von der Hundesteuer in allen Gemeinden gilt bei Hunden, die ausschließlich für gewerbliche Zwecke gehalten werden, wie etwa Zuchthunde. Oftmals sehen Gemeinden darüber hinaus eine Steuerbefreiung für Hüte-, Blinden- oder andere Gebrauchshunde vor. Auch wer einen Hund aus dem Tierheim hat, kann sich mancherorts freuen: Vierbeiner aus dem Tierheim sind teilweise für die ersten Jahre der Haltung steuerbefreit.
DIE GESCHICHTE UND ENTWICKLUNG DER HUNDESTEUER
Bereits im Mittelalter mussten Bauern in manchen Gebieten Abgaben für die Haltung von Hunden zahlen. In der weiteren historischen Entwicklung wurde die Steuer in mehr und mehr Königreichen und Städten erhoben, ohne aber einer allgemeinen Regel zu folgen. Auch in anderen Ländern wurde und wird die Steuer zur Haltung eines Hundes erhoben, doch seit einiger Zeit ist auch ein umgekehrter Trend erkennbar. Dänemark, Frankreich, England, Schweden und noch weitere europäische Länder verzichten schon seit Jahrzehnten auf die Erhebung dieser Steuer für Hundebesitzer.
Und was denken Sie daran ?