Heute Früh stellten Justizministerin Alma Zadić, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab sowie die Klubobfrau der Grünen Sigi Maurer das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor. Es zielt vor allem auf Rassismus und Sexismus ab. Kritiker befürchten die Zensur des Internets und sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Der Verhetzungsparagraph wird auf die Ebene persönlicher Unmutsäußerungen ausgeweitet. Zukünftig soll besonders „niederschwellig, rasch und kostengünstig“ gegen „Hass im Netz“ und „Upskirting“ vorgegangen werden können, erklärte Zadic im Zuge der Präsentation des Gesetzes.
Bis zu 10 Millionen Euro Strafe für Betreiber
Meldefunktionen und Sperrungen sind auf großen Plattformen wie Facebook bereits die Norm. Jetzt werden sie in Gesetz gegossen. Mit dem neuen Maßnahmenpaket sollen soziale Plattformen ab 2021 verstärkt in die Pflicht genommen werden. Ab einem Umsatz 500.000 Euro, bzw. einem Nutzervolumen von über 100.000 sind sie verpflichtet, Meldefunktionen für „Hass im Netz“ einzurichten und zu maßregeln. Vierteljährlich müssen sie Bericht über ihre Löschpraxis erstatten. Kommen sie den gesetzlichen Vorgaben nicht nach, so drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro. Man wolle ernstgenommen werden, erklärte Karoline Edtstadler.
Einspruch kann zukünftig erhoben werden
Bisher hatten Nutzer oft nicht die Möglichkeit, gegen Löschungen Einspruch zu erheben. Für sie ergibt sich durch das Gesetzespaket der Vorteil, dass sie rechtlich gesichert Einspruch gegen Löschungen und Sperrungen erheben können. Zeitungen, Zeitungsforen und Enzyklopädien sind laut Karoline Edtstadler vom Gesetz ausgenommen.
Der vorgesehene Ablauf bei „Hass im Netz“:
- Inhalte werden von Nutzern gemeldet
- „offensichtlich“ rechtswidrige/strafbare Inhalte: Löschung innerhalb von 24 Stunden
- sonstige rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht werden
- Um „Overblocking“ zu verhindern: Beschwerdestellen müssen eingerichtet werden, die den Sachverhalt im Falle einer Beschwerde erneut überprüfen.
- Für 10 Wochen müssen die Inhalte seitens der Unternehmen gespeichert werden und zu „Beweiszwecken, einschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung“ herausgegeben werden.
Juristen und NGOs kritisieren bereits, dass durch das Gesetz privaten Unternehmen die Funktion einer staatlichen Exekutive zukommt.
Aussetzen der Gerichtsgebühren für Betroffene
Drei Jahre können die Gerichtsgebühren ausgesetzt werden im Falle der „Hass im Netz“ Verfahren. So wolle man Niederschwelligkeit für die Opfer gewährleisten, denen bisher im Zuge der meist zivilrechtlich zu verhandelnden Sachverhalte ein hohes Prozesskostenrisiko drohte.
Wie es nach dem dreijährigen Aussetzen der Prozesskosten weitergehe, ließ man auf Nachfrage von Journalisten vorerst offen. So wich Zadic aus: Man wolle nach drei Jahren neu evaluieren, ob das Aussetzen der Prozesskosten gut angenommen werde.
Wer soll geschützt werden?
Am Beispiel von Vergewaltigungsdrohungen, beleidigten Ex-Männern die Nacktfotos ihrer Ex-Frauen veröffentlichen und Mädchen, die heimlich in der Umkleidekabine fotografiert werden, bewarben die vier Politikerinnen ihre Offensive.
Frauenministerin Raab erklärte: „Es geht darum, dass wir uns die Frage stellen, in welcher Welt wir leben wollen“. Deswegen sei auch die Art der Kommunikation miteinander in dieser Welt zu regeln.
Dabei macht das neue Gesetz gegen „Upskirting“, das ist das ungestattete Fotografieren des Intimbereichs eines anderen, neben dem gegen Cybermobbing, nur einen Teil der Offensive aus. Es soll Einzug ins Strafgesetz finden und soll mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Beim Cybermobbing, in Form des unerlaubten Hochladens von verächtlichmachenden Inhalten (z.B. Nacktfotos) reicht zukünftig das einmalige Hochladen aus.
Zudem sollen auch Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, die Löschung von Hasspostings auf zivil- sowie medienrechtlichem Wege zu verlangen, wenn ihre Mitarbeiter zur Zielscheibe werden.
„Politisch aktive Frauen“
Gleichzeitig hob Justizministerin Zadic hervor, dass das Gesetz vor allem „junge Frauen, auch politisch aktive Frauen“ schützen soll, die sich ihrer Darstellung nach der regelrechten Flut an Hasskommentaren, nicht erwehren können.
Als eine davon betroffene, „politisch aktive Frau“ präsentierte sich auch Sigi Maurer. Politikerinnen in privilegierter Position hätten genügend Möglichkeiten, um gegen Hass im Netz vorzugehen, durchschnittliche Frauen hätten das nicht.
In den zwei Jahren, in denen sie nicht im Parlament war, habe sie sich vor allem dem Kampf gegen den Hass im Netz verschrieben.
Gemeint ist damit ihre Fehde gegen einen Wiener Craftbeershop-Besitzer, der Maurer wegen Übler Nachrede und Kreditschädigung klagte. Sie hoffe, beim nächsten Prozesstermin freigesprochen zu werden, wie sie im Zuge der Präsentation des Gesetzespakets erklärte.
Hass im Netz: Maurer rief zu Aktionen gegen Bierhändler auf
Wie sehr die Craftbeer-Causa in das Gesetzespaket einfloss zeigt sich auch in dem Umstand, dass Maurers Anwältin im Craftbeer-Prozess, Maria Windhager, auch Teil des Expertenteams ist, das das Gesetzespaket erarbeitete.
Frauenministerin Raab erklärte die Craftbeer-Causa im Vorfeld zum Beispiel für die Notwendigkeit eines Gesetzes gegen den Hass im Netz. Dabei ist fraglich, ob der Hass im Netz nicht viel mehr Frau Maurer als dem Bierwirt zuzurechnen ist.
Nachdem Maurer beleidigende Nachrichten vom Account eines Wiener Craftbeershop-Besitzers erhielt, rief sie auf ihrem Twitteraccount, der damals bereits mehrere Tausend Follower hatte, zu Aktionen gegen den Bierhändler auf:
„frauenverachtendes Arschloch“:
Der Bierhändler klagte Maurer wegen Kreditschädigung und übler Nachrede, woraufhin sie in erster Instanz verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht hob das Urteil später jedoch auf. Am 11. September findet der nächste Prozesstermin statt.
Ausländerschutz: Verhetzungsparagraph wird ausgeweitet
Auf die Frage eines Journalisten, mit wie vielen zusätzlichen Prozessen durch das Maßnahmenpaket zu rechnen sei, erklärte Zadic, dass sie mit etwa 1000 gerichtlichen Anrufen durch das neue Gesetz rechne.
Sie stützte diese Annahme darauf, dass der Verein Zara von etwa 1000 rassistischen Beschimpfungen jährlich ausgehe. So zielt das Gesetz nach Ansicht der grünen Justizministerin, die es zu wesentlichen Teilen verhandelte, offenbar vor allem auf Ausländer und religiöse Minderheiten ab.
So soll der Verhetzungsparagraph, der bisher nur auf die Verächtlichmachung ganzer Volks-, Religions- und ideologischer Gruppen abzielte, auf persönliche Unmutsäußerungen gegen Einzelpersonen, die einer entsprechenden Gruppe angehören, ausgeweitet werden.
Wodurch wird der „Hass im Netz“ definiert?
Der „Hass im Netz“ wird innerhalb des Gesetzesentwurfs durch verschiedene, bereits bestehende Paragraphen definiert:
Nötigung (§ 105 StGB, BGBl. Nr. 60/1974), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation (§ 107c StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB), Unbefugte Bildaufnahmen (§ 120a StGB), Erpressung (§ 144 StGB), Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB), Pornographische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB), Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB), Terroristische Vereinigung (§ 278b StGB), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f StGB), Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§ 282a StGB), Verhetzung (§ 283 StGB), § 3d, § 3g, § 3h des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945;
„Absolutes Schwachsinns-Gesetz“
Im Internet wird die Novelle seit Mittwoch-Abend heiß debattiert. Wofür es das neue Gesetz brauche, nachdem die Tatbestände des Hasses ohnehin bereits rechtlich erfasst seien, erschließt sich vielen nicht. Etliche Nutzer sorgen sich um die Meinungsfreiheit und zweifeln die Absichten hinter dem Gesetzespaket an.
So schreibt ein Nutzer: „Das ist so hinterfotzig letztklassig. Mord- und Gewaltdrohungen sind ebenso wie Terrorverherrlichung oder Beleidigung vom Strafrecht erfasst. All das wird jetzt mit schwammigen Begriffen wie „Hass“ vermischt und ein Zensurgesetz gebastelt. Und besonders freuen sich natürlich die Medien, deren hauseigene Foren davon ausgenommen sind. So gewinnt man die Meinungshoheit am virtuellen Stammtisch zurück.“
Ein anderer Nutzer fürchtet behördliche Willkür: „Absolutes Schwachsinns-Gesetz: Mit solchen Gesetzen wird die behördliche Willkür praktisch eingeladen und die praktische Hürde für staatlichen Machtmissbrauch bei unliebsamen und kritischen Stimmen stark nach unten gesetzt. Wenn jede Beleidigung als „Hass im Netz“ deklariert werden kann dann bewegen wir uns bereits auf sehr dünnem Eis.“
Und was denken Sie daran ?