Der Doktortitel soll künftig nicht mehr vor dem Nachnamen in deutschen Ausweisdokumenten auftauchen. Das will die Regierungskoalition beschließen. Gänzlich gestrichen werde er jedoch nicht aus ihnen.
Der Erwerb des Doktortitels ist aufwendig und zeitraubend, dafür wird das Kürzel "Dr." bei erfolgreichem Abschluss Teil des offiziellen Namens. Und kann entsprechend in Personalausweis und Reisepass eintragen werden. Künftig soll das laut einer geplanten Verordnung des Bundesinnenministeriums nicht mehr möglich sein, wie die "Rheinische Post" berichtet.
Im Kern geht es dabei nicht um den Titel an sich, sondern um die genutzte Abkürzung "Dr." Das Voranstellen dieser Abkürzung könne dem Verordnungsentwurf zufolge bei ausländischen Grenzbehörden Irritationen hervorrufen, "da die beiden Buchstaben oftmals für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden“. Man wolle sich den "internationalen Gepflogenheiten" anpassen.
Doktortitel im Pass kann zu Missverständnissen führen
Als weiteren Grund führt das Innenministerium den Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen ICAO für das Datenfeld "Name" an, wie die "Rheinische Post" berichtet. Dieses Feld sehe keine weiteren Eintragungen als einzig den Familiennamen vor. Auch in der EU sei dieses Vorgehen als verbindlich übernommen worden.
Als drittes Argument diene die Änderung auch der Umsetzung eines Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen. Er sehe vor, Reisepass und Personalausweis zukünftig konform auszugestalten."Die Koalition hat sich auf ein Vorgehen geeinigt, das einen zentralen Bestandteil unserer Grünen Kritik aufnimmt und Missverständnisse beim Auslesen von Ausweisdokumenten im Ausland ausräumt“, erläuterte auf Nachfrage der "Saarbrücker Zeitung" die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic.
Gänzlich gestrichen werde der Doktortitel aus den Ausweispapieren jedoch nicht. Falls von den Ausweisinhabern gewünscht, soll er in ein eigens geschaffenes Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises und der "Buchseite 1" des Reisepasses eingetragen werden.
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