In Hessen wurde ein Schüler abgemahnt, weil er auf dem Schulhof Wasser getrunken hat.
In fast allen Schulen in Deutschland gilt eine Maskenpflicht. So auch an einer Schule in Hessen. Dort hat ein Junge aus seiner Wasserflasche getrunken und wurde dafür abgemahnt. Ein Trinkverbot gilt jedoch nicht.
Darum wurde der Schüler abgemahnt
Bei Facebook sorgte ein abfotografierter Brief jetzt für Aufruhr: "Justin hat am 28.8.2020 in der 2. großen Pause sein am Kiosk gekauftes Getränk auf dem Schulgelände getrunken. Aufgrund der Corona-Hygieneregeln ist untersagt", heißt es in dem Schreiben, das nach Informationen von RTL unter der Berufung der Deutschen Presse Agentur echt sei. Was nicht stimmt: Dass ein generelles Trinkverbot an der Schule gilt. Die Trink-Regelung beziehe sich nur auf die Hofpausen. Im Klassenraum dürfen die Schüler*innen ihren Mund-Nasen-Schutz abnehmen und essen und trinken.
Stefan Löwer, Sprecher des hessischen Kultusministeriums, bestätigt gegenüber der DPA: "Wir werden Kindern sicher nicht untersagen, etwas zu trinken. Das ist Unsinn." Zudem sei es grundsätzlich nicht verboten, dass die Schüler*innen in den Pausen etwas trinken.
Das gilt an der hessischen Schule
An der hessischen Schule gilt jedoch diese Regelung: Dort darf zwei Mal in den großen Pausen für jeweils 15 Minuten nicht die Maske abgesetzt werden. Dafür gebe es eine gemeinsame Frühstückspause in den Klassen. Die stellvertretende Schulleiterin Kerstin Bauschke schrieb in einem Statement: "Dies bedeutet, dass die Kinder lediglich zweimal 15 Minuten nicht trinken dürfen, sonst während des Schulvormittags schon."
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