Bei Schimmel in der Wohnung kann eine Mietminderung gefordert werden. Doch wie sind die Voraussetzungen? Was muss ich über meine Rechte wissen? Fast jeder Mieter hatte schon einmal das Problem: Die Wohnung schimmelt.Im Bad, an Fensterrahmen oder in den Ecken der Wände - erst sind es nur winzige schwarze Punkte, dann kann man fast zusehen, wie sie wachsen. Ist der Schimmel einmal da, breitet er sich meist rasant aus. Die Gründe sind vielfältig, sie reichen von falschem Heizen über hohe Luftfeuchtigkeit bis hin zu Isolationsproblemen im Mauerwerk. Trotzdem ist es wichtig, den Ursachen für einen Schimmelbefall auf den Grund zu gehen. Nicht nur, weil das Problem nur dann langfristig beseitigt werden kann, sondern auch, weil von ihnen abhängt, ob eine Mietminderung vorgenommen werden kann. Denn prinzipiell gilt: Weist die Wohnung erhebliche Mängel auf, hat der Mieter das Recht, die Zahlungen zu kürzen. Denn Schimmel ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsgefährdend. Doch wann genau ist das der Fall? Und was muss ich bei einer Mietminderung wegen Schimmel beachten? Wenn ein Mieter Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte er schnellstmöglich den Vermieter informieren. Außerdem empfiehlt es sich, die Flecken zu fotografieren und den Kontakt mit dem Vermieter zu dokumentieren, sollte es zum Streitfall kommen. In vielen Mietverträgen ist eine Verpflichtung zur regelmäßigen Lüftung beigefügt. Dieser muss der Mieter nachkommen. Oftmals bildet sich Schimmel, wenn nicht ausreichend gelüftet wird und sich daraufhin Feuchtigkeit in den Wohnräumen ansammelt. Sollte der Vermieter diesen Verdacht äußern, ist wichtig zu wissen, dass trotzdem er in der Pflicht steht, zunächst zu beweisen, dass die Schuld nicht bei der Hausvermietung liegt. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Mängel nicht in der Bausubstanz liegt, ist der Mieter in der Pflicht, wiederum zu beweisen, richtig zu lüften. Deswegen sollte man selbst nicht vorschnell externe Gutachter hinzuziehen, diese müssen nämlich selbst bezahlt werden. Besser ist es, sich direkt an den Mieterbund zu wenden. Der Vermieter darf nicht verlangen, dass Möbel in Abstand zu den Wänden platziert werden – der Mieterverein Hamburg weist darauf hin, dass Möbel an einer intakten Außenwand keinen Auslöser für Schimmel darstellen. Prinzipiell ab sofort. Wird der Mängel bemerkt, kann man dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen. Läuft diese ab, kann die Miete selbstständig gekürzt werden. Es gibt keine festen Richtlinien, um wieviel Prozent die Miete bei Schimmel gekürzt werden kann. An dieser Stelle ist es ratsam, als Mieter einen Experten hinzuzuziehen und sich an den Mieterverein zu wenden. Auf der Seite des Deutschen Mieterbundes findet man den vor Ort zuständigen Mieterverein. In Absprache kann die Miete daraufhin selbstständig gekürzt werden, der Mieter kann also weniger Miete überweisen, bis die Mängel behoben wurden. Bisherige Fälle lassen auf eine Mietminderung um die 30 Prozent schließen.
Schimmel in der Wohnung: Was mache ich jetzt?
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