Als Ausgleich für Zigarettenpausen bekommen die nichtrauchenden Mitarbeiter eines Restaurants in Rheinland-Pfalz fünf Urlaubstage mehr pro Jahr.
Inhalt
- Raucher vs. Nichtraucher
- 5 Tage Zusatzurlaub
- Nicht ganz unbedenklich
Raucher vs. Nichtraucher
Weil es in seinem Restaurant immer wieder zu Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern kam, hat sich Helmut Glas, Chef des Landgasthofes Jägerstübchen in Neustadt-Hambach (Rheinland-Pfalz), eine besondere Regelung ausgedacht.
Alle Mitarbeiter, die nicht rauchen, bekommen fünf Urlaubstage mehr pro Jahr. Wer raucht, darf dafür weiterhin während der Arbeitszeit Zigarettenpausen einlegen.
5 Tage Zusatzurlaub
Mit dieser Maßnahme möchte Glas für eine bessere Stimmung in seinem Betrieb sorgen. Um zu errechnen, wie viele Urlaubstage als Ausgleich für die Zigarettenpausen angemessen sind, befragte er seine rauchenden Angestellten, wie viel Zeit sie pro Tag ihren Glimmstängeln widmen.
Heraus kamen hochgerechnet acht bis 15 Arbeitstage pro Person im Jahr. Danach entschied sich der Restaurantbesitzer, seinen nichtrauchenden Mitarbeitern fünf Tage Zusatzurlaub einzuräumen.
Nicht ganz unbedenklich
Bei seinen Mitarbeitern kommt die neue Regelung so gut an, dass einige Raucher entschieden, Nichtraucher zu werden – und das Geschimpfe über Zigarettenpausen hat im Jägerstübchen nun ein Ende.
Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Zander ist eine solche Maßnahme allerdings nicht ganz unbedenklich, heißt es in einem Bericht von RTL. Zwar sieht er den zusätzlichen Urlaub für Nichtraucher durchaus durch das Gleichbehandlungsgebot gedeckt, es gebe aber noch keine entsprechenden Urteile von Arbeitsgerichten, sodass die Gefahr besteht, dass man ein Benachteiligungsverbot bekommt und dann allen Mitarbeitern mehr Urlaub gewähren muss.
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