In Deutschland gelten erneut verschärfte Corona-Regeln, darunter auch Ausgangsbeschränkungen. Wir sagen dir, wie du dich bei einer Kontrolle richtig verhältst.
Inhalt
- Unterschied Ausgangssperre & Ausgangsbeschränkung
- Kontrolle während Ausgangssperre: So reagierst du richtig
- Bewegungsradius überschritten: "Triftiger Grund" notwendig
Abstand halten, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkung - daran haben wir uns (fast) gewöhnt. Neu sind allerdings die Ausgangsbeschränkungen und der eingeschränkte Bewegungsradius in einigen Bundesländern. Aber wie reagiert man im Falle einer Kontrolle richtig?
Unterschied Ausgangssperre & Ausgangsbeschränkung
In Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg gilt derzeit u.a. eine Ausgangsbeschränkung, da dort in Städten und Kreisen mehr als 200 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche gemessen wurden (7-Tage-Inzidenz). Die Zeiträume, in denen die Einwohner ihre Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen dürfen, sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern sehen die Auflagen so aus:
- Eine Ausgangsbeschränkung gilt tagsüber. Die Einwohner dürfen ihr Zuhause u.a. verlassen, um zur Arbeit/Ausbildung/Schule zu fahren, jemanden im Rahmen der Kontaktbeschränkungen zu besuchen, für Arztbesuche und Einkäufe.
- Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Die ist strenger als die Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der Wohnung ist nur erlaubt, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, Tiere versorgt werden müssen, es berufliche Gründe gibt (etwa Nachtschicht) oder aufgrund der Begleitung Sterbender.
Kontrolle während Ausgangssperre: So reagierst du richtig
Verlässt man nun die Wohnung während der Ausgangssperre und wird kontrolliert, so muss man laut der Passauer Neuen Presse (PNP) der Polizei keine Aussage darüber geben, warum man sich draußen aufhält. "Ein Betroffener hat immer das Recht, die Aussage zu verweigern", erklärt Günther Tomaschko, Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, der Zeitung. Die Personalien müssen jedoch angegeben werden. Aber: Verweigert man die Aussage, kann man mit einem Bußgeld (das fällt je nach Bundesland anders hoch aus) rechnen. Um dagegen vorzugehen, kann man Widerspruch einlegen und im Zuge dessen einen "triftigen Grund" angeben, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dort müsse man sich aber dann spätestens erklären, so Tomaschko.
Um Stress und Ärger zu vermeiden, rät Tomaschko dazu, direkt den "triftigen Grund" anzugeben. "Das ist in jedem Fall die klügere Alternative", so der Polizeisprecher. "Die Kollegen gehen mit sehr viel Fingerspitzengefühl mit den neuen Regeln um und versuchen, ihren Beruf gut zu machen."
Bewegungsradius überschritten: "Triftiger Grund" notwendig
Der Wohnort darf in einigen Bundesländern nur in einem Radius von 15 Kilometern (gemessen an der Außengrenze) verlassen werden. Wird man außerhalb dieser Grenze kontrolliert, kann in Bayern ein Bußgeld von bis zu 500 Euro drohen. Laut Beschluss von Bund und Ländern soll es auch hier nur erlaubt sein den Radius zu erweitern, sofern ein "triftiger Grund" vorliegt. Tagesausflüge in der Freizeit zählen nicht dazu, Arztbesuche, die Pflege Angehöriger oder berufsbedingte Überschreitungen beispielsweise wohl.
Letztlich ist es wohl immer ratsam, bei einem Verstoß Einsicht zu zeigen - und nicht aggressiv zu reagieren. Die Polizei in Deutschland betonte in der Vergangenheit öfter, nach Augenmaß zu handeln und nicht per se ein Bußgeld auszustellen. Ausreizen sollte man das und die Regeln aber nicht. Polizeisprecher Günther Tomaschko: "Letztendlich liegt es an uns allen, aus dieser Misere wieder herauszukommen."
Und was denken Sie daran ?