Münster – Das ist eine Klage mit Wau-Effekt…
Hoffnung für die Hundefriseure in NRW! Sie dürfen wieder scheren und schnippeln. Das hat das Verwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.
Mit dem Beschluss hat das Gericht dem Eilantrag von Hundefriseurin Elisa Kloppenborg (46) aus Emsdetten (NRW) stattgegeben. Die Stadt hatte ihr am 17. Dezember 2020 auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr Hundesalon nach den Regelungen des neuerlichen Lockdowns vorläufig bis zum 10.Januar schließen muss.
Die Begründung des Gerichts: Die Coronaschutzverordnung – auch in der zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung geltenden Fassung vom 7. Januar 2021 – verbiete die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Klägerin nicht. Demnach seien Dienstleistungen und Handwerksleistungen untersagt, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden könne, insbesondere Friseurdienstleistung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen.
Laut Gericht biete die Frau als Hundefriseurin zwar Dienst- bzw. Handwerksleistungen an. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden werde aber eingehalten.
Und was denken Sie daran ?