Bund und Länder haben neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Neben dem Lockdown bis Mitte Februar wurden auch noch weitere Regeln beschlossen und verschärft.
Inhalt
- Verlängerter Lockdown
- Maskenpflicht: Medizinische Masken im Nahverkehr und Geschäften
- Homeoffice-Verordnung
- Auch diese Regeln wurden verschärft
- Schrittweise aus dem Lockdown
Gestern beriet sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministern der Länder über weitere Corona-Maßnahmen. Eine davon ist die Verlängerung des Lockdowns. Aber auch die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht werden weiter verschärft. Welche Regeln jetzt gelten, liest du hier.
Verlängerter Lockdown
Obwohl die gestrigen Verhandlungen um die neuen Corona-Maßnahmen vor dem Hintergrund fallender Zahlen von Neuinfektionen stattfanden, ist die Sorge um die rasante Ausbreitung der hochansteckenden Corona-Mutation noch zu groß, sodass der seit dem 16. Dezember herrschende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird.
Das bedeutet, dass Gastronomie, Friseure, Teile des Einzelhandels und Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben.
Zudem sollen so wenig Kontakte wie möglich gepflegt werden. Erlaubt sind Treffen mit Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren "externen" Person.
Maskenpflicht: Medizinische Masken im Nahverkehr und Geschäften
Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln reist und Einkaufen geht muss künftig medizinische Schutzmasken tragen. Neben den FFP2-Masken und den Masken des Typs KN95 sind auch die billigeren OP-Masken erlaubt. Alltagsmasken aus Stoff bieten keinen ausreichenden Schutz und sollen auch in Gottesdiensten durch die medizischen Masken ersetzt werden.
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Homeoffice-Verordnung
Per Verordnung des Arbeitsministeriums sind Arbeitgeber dazu veranlasst, sofern es die Umstände und die Tätigkeit zulassen, das Arbeiten von Zuhause zu ermöglichen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort sowie auf dem Arbeitsweg minimiert werden.
Ist die Einrichtung des Homeoffice nicht möglich, gelten strikte Abstands- und Hygieneregeln. Kann kein ausreichend großer Abstand gewahrt werden, müssen medizinische Schutzmasken getragen werden, die vom Arbeitgeber bereitzustellen sind.
Die Verordnung tritt zunächst bis zum 15. März in Kraft.
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Auch diese Regeln wurden verschärft
Bis zum 14. Februar bleiben Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
Eine bundesweite Ausgangsperre wird es allerdings erstmal nicht geben. Stattdessen können Regionen mit extrem hohen Infektionszahlen weiterhin selbst darüber entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen verhängt werden. Nächtliche Ausgangssperren wurden zuletzt in Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg verhängt.
Personal in Alten- und Pflegeheimen sollen von nun an im Kontakt mit Patienten nur noch FFP2-Masken tragen. Zudem sollen Personal sowie Besucher künftig durch Corona-Schnelltests getestet werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbstständige sollen vereinfacht werden und der Bund will den monatlichen Förderhöchstbetrag deutlich anheben.
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Schrittweise aus dem Lockdown
Eine Arbeitsgruppe soll laut der Beschlussvorlage des Bundes bis Mitte Februar "ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten, welche auch die notwendigen Voraussetzungen schafft, ein erneutes Ansteigen der Zahlen zu vermeiden."
Und was denken Sie daran ?