In Deutschland wird über „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ für Corona-Geimpfte diskutiert. Denn auch bei Geimpften wurden die Einschränkungen der verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte nicht aufgehoben. Ein Grund ist jedoch, dass zu wenig über die Wirkung der Impfungen bekannt ist.
Nachdem seit Monaten erklärt wird, dass das Leben wieder zur Normalität zurückkehren würde, wenn erst eine Impfung vorhanden sei, dürfte dies noch eine Weile dauern. Nicht nur, dass nicht genug Impfstoff vorhanden ist, um die Bürger in – von der Politik gewünschtem – zügigen Tempo „durchzuimpfen“, auch die Impfbereitschaft ist nicht so hoch, wie erwartet. Aber auch wer bereits geimpft sein sollte, kann nicht wirklich mit einer Rückkehr zur Normalität rechnen. Denn es ist noch zu viel unklar, was die Wirkungen der Impfstoffe betrifft. Daher sieht auch die neue beschlossene Muster-Quarantäneverordnung vor, dass es für Einreisende nach Deutschland keine Ausnahme bezüglich der zehntägigen Quarantäne und der Testpflicht gibt, alles bleibt beim Alten und die Maßnahmen wurden sogar verschärft und verlängert.
Streit um Sonderregelungen für Geimpfte
Vorstöße, die Einschränkungen für Geimpfte zu lockern, kommen von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD). Er sieht keine Gefahr darin, dass bereits Geimpfte wieder ins Museum, Restaurant, Kino oder Theater gehen, schließlich würden sie keine Beatmungsgeräte benötigen und somit auch keine Belastung für das Gesundheitssystem darstellen. Zugleich kritisiert der Minister den in der Debatte genutzten Begriff „Privilegien“, da es sich um Grundrechte handeln würde, deren Ausübung derzeit durch die Politik eingeschränkt sei. Unterstützung erhält er von Parteikollegen aus einigen Bundesländer, wie etwa dem thüringischen SPD-Innenminister Georg Maier, der eine Verweigerung der Grundrechte für Geimpfte für problematisch hält. Damit steht er im Gegensatz zu seiner thüringischen Regierungskollegin und Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke), die derartige „Privilegien“ ablehnt, da sie eine Impfpflicht durch die Hintertür bedeuten würden. Zudem fürchtet sie, dass durch derartige Regelungen die Impfbereitschaft weiter sinken könnte.
Sonderrechte für Geimpfte verfassungskonform
Gegenüber „MDR Thüringen“ äußerte der Verfassungsrechtler und Jenaer Universitätsprofessor Michael Brenner, dass Sonderrechte für Personen, die bereits gegen Corona geimpft seien, möglich und auch konform mit dem Grundgesetz wären. Voraussetzung sei allerdings, dass die Corona-Impfung nicht nur immunisiere, sondern auch die Weitergabe des Virus verhindert – und genau dies ist bisher nicht wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Aber unter dieser Bedingungen hält Brenner eine Einschränkung von Geimpften für verfassungsrechtlich nicht gedeckt, was auch zu einer Klagewelle der Betoffenen führen könnte.
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