Ein europäisches Land will schwerwiegende vorsätzliche Umweltschäden mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestrafen.
- "Ökozid": Millionengeldstrafen und Gefängnis
- Rat gibt Empfehlungen zum Klimaschutz ab
- Frankreichs Klima-Kurs
Im Rahmen ihres geplanten "Ökozid"-Gesetzes will Frankreich schwere vorsätzliche Straftaten an der Umwelt mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestrafen. Das teilten Justizminister Eric Dupont-Moretti und die Ministerin für ökologischen Wandel Barbara Pompili am Sonntag mit.
"Ökozid": Millionengeldstrafen und Gefängnis
Die beschlossene "Öko-Straftat" würde mit einer Geldstrafe von bis zu 4,5 Millionen Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bei "vorsätzlicher Verletzung" der Umweltgesetze geahndet. Das gilt vor allem für Unternehmen, die durch ihre Produktionsmethoden und Produkte Lebensräume von Tieren zerstören und den Klimawandel beschleunigen. "Wir werden eine allgemeine Verschmutzungsstraftat schaffen", sagte Dupont-Moretti. Die Bestrafung werde nach den Absichten eines Täters gestaffelt.
Rat gibt Empfehlungen zum Klimaschutz ab
Das Gesetz basiert auf einer Empfehlung eines von Frankreich eingerichteten Bürgerrates unter Präsident Emmanuel Macron. Dieser Rat gibt seit dem Sommer 2020 Empfehlungen zur Klimapolitik ab und besteht aus 150 Mitgliedern, die per Zufallsverfahren von einem Wahlforschungsinstitut anhand der Telefonnummer ausgewählt und berufen wurden. Die Mitglieder sollen einen Querschnitt der Bevölkerung des Landes in Alter, Bildung, Beruf, Glaube, Kultur, Sozialisation und Geschlecht abbilden.
Frankreichs Klima-Kurs
Zur Debatte des Bürgerrates standen bereits unter anderem ein Tempo-Limit, der Verbot des Baus neuer Flughäfen in Frankreich sowie ein Verbot von Inlandsflügen ab 2025 und ein weiteres für die "Werbung für die umweltschädlichsten Produkte".
Außerdem einigten sich die Mitglieder bereits darauf, dass das französische Volk per Referendum darüber abstimmen soll, ob der Klimaschutz in der Präambel der französischen Verfassung fest eingeschrieben wird. Dann wäre der Klimaschutz gleichbedeutend mit anderen Grundrechten des französischen Staates. Einzelpersonen und Umweltschutzorganisationen hätten dann sogar die Möglichkeit, Frankreich zu verklagen, wenn das Land den Umwelt- und Klimaschutz vernachlässigt.
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